PIMS Referenznummer der Bekanntmachung: 1002974
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
PIMS
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die unbefristete Überlassung (Kauf), die Implementierung und anschließende Pflege einer Standardsoftware zur Unterstützung eines Privacy Information Management Systems (PIMS) bei der DAK-Gesundheit.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Die Ausschreibung umfasst unter anderem neben der Überlassung von Standardsoftware auf Dauer, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einschließlich Projektmanagement und Schulungen sowie die vereinbarten Systemserviceleistungen. Im Rahmen des Systemservices verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Wiederherstellung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Software sowie zur Lieferung neuer Programmstände. Die Standardsoftware wird durch die BITMARCK Technik als IT Dienstleister des Auftraggebers betrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CALPANA business consulting Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYBZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland