Stadt Vlotho, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 20) als Vorführ- bzw. Neufahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-O-VL 10/2021 ZV 63/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Vlotho, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 20) als Vorführ- bzw. Neufahrzeug
Stadt Vlotho, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 20) als Vorführ- bzw. Neufahrzeug incl. Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung als Neuware.
Los 1: Fahrgestell / Fahrzeugaufbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Vlotho beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) als Vorführ- bzw. Neufahrzeug zu kaufen. Das Vorführfahrzeug darf zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 10 000 Kilometer Gesamtlaufleistung aufweisen. Für jede angefangene Betriebsstunde der Feuerlöschkreiselpumpe werden 500 Kilometer auf die Gesamtfahrleistung angerechnet. Die aktuellen feuerwehrtechnischen Richtlinien nach DIN 14 502 und 14 530 sowie EN 1846 sind zu beachten. Die Beladung soll als Neuware angeschafft werden.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Fahrgestell / Fahrzeugaufbau,
— Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung.
Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung und aus wirtschaftlichen Gründen werden das Fahrgestell und der feuerwehrtechnische Aufbau in einem gemeinsamen Los (Los1) ausgeschrieben.
Die Ausschreibung/Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Vlotho für die zur Verfügungstellung der Mittel für die Beschaffung eines HLF 20 im Haushaltsplanentwurf 2021 und deren aufsichtsbehördliche Genehmigung durch den Kreis Herford.
Das Angebot kann sich auf ein Los oder auf die Gesamtleistung erstrecken.
Sollte der Auftrag nicht in einer Gesamtvergabe, sondern losweise erfolgen, so gelten die folgenden Fristen:
— Los 1: Frühestmöglich, spätestens bis zum 30.6.2022,
— Los 2: Frühestmöglich, spätestens bis zum 30.4.2022.
Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Vlotho beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) als Vorführ- bzw. Neufahrzeug zu kaufen. Das Vorführfahrzeug darf zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 10 000 Kilometer Gesamtlaufleistung aufweisen. Für jede angefangene Betriebsstunde der Feuerlöschkreiselpumpe werden 500 Kilometer auf die Gesamtfahrleistung angerechnet. Die aktuellen feuerwehrtechnischen Richtlinien nach DIN 14 502 und 14 530 sowie EN 1846 sind zu beachten. Die Beladung soll als Neuware angeschafft werden.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Fahrgestell / Fahrzeugaufbau,
— Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung.
Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung und aus wirtschaftlichen Gründen werden das Fahrgestell und der feuerwehrtechnische Aufbau in einem gemeinsamen Los ausgeschrieben.
Die Ausschreibung/Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Vlotho für die zur Verfügungstellung der Mittel für die Beschaffung eines HLF 20 im Haushaltsplanentwurf 2021 und deren aufsichtsbehördliche Genehmigung durch den Kreis Herford.
Das Angebot kann sich auf ein Los oder auf die Gesamtleistung erstrecken.
Sollte der Auftrag nicht in einer Gesamtvergabe, sondern losweise erfolgen, so gelten die folgenden Fristen:
— Los 1: Frühestmöglich, spätestens bis zum 30.6.2022,
— Los 2: Frühestmöglich, spätestens bis zum 30.4.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar);
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegender vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
4. Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020), getrennt nach Jahren, mit separatem Ausweis, soweit er Lieferungen betrifft, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind.
Anbieter müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch eine Referenzliste der letzten 24 Monate im deutschsprachigem Raum und den Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001 erbringen, ansonsten werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Vom Bieter sind aktuelle technische Unterlagen und Prospektmaterial, Projektpläne sowie ein exakt der Ausschreibung entsprechender Beladeplane dem Angebot in deutscher Sprache in Papierform oder auf Datenträger beizufügen. Musterbeladepläne werden nicht gewertet und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Vergabestelle: Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Stadt Voltho, Lange Str. 60, 32602 Vlotho über das Vergabeportal „www.deutsche-evergabe.de“ nach den Bestimmungender VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Beteiligung an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.4.2021 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.