Liefer-, Montage- und Inbetriebnahme- und Wartungsleistungen von interaktiven Tafeln nebst Zubehör für die Schulen der Gemeinde Pullach i. Isartal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach im Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pullach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach im Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pullach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Liefer-, Montage- und Inbetriebnahme- und Wartungsleistungen von interaktiven Tafeln nebst Zubehör für die Schulen der Gemeinde Pullach i. Isartal
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von interaktiven Tafeln zur Digitalisierung des Unterrichts für die Grund- und Mittelschule der Gemeinde Pullach i. Isartal sowie das Otfried-Preußler-Gymnasium des Zweckverbandes Oftried-Preußler-Gymnasium Pullach.
Gemeinde Pullach i. Isartal
Für die Vergabe der Liefer- und Dienstleistungen hat sich die Gemeinde Pullach i. Isartal mit dem Zweckverband Otfried-Preußler-Gymnasium gemäß § 4 VgV zur gemeinsamen Auftragsvergabe zusammengeschlossen.
Im Zuge der Modernisierung der technischen Ausstattung der Schulen der Gemeinde Pullach i. Isartal sollen verschiedene Räumlichkeiten mit einer modernen und zeitgemäßen technischen Ausrüstung ausgestattet werden.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal plant daher zusammen mit dem Zweckverband Otfried-Preußler-Gymnasium die Beschaffung von interaktiven Tafeln nebst Zubehör montiert an einem Pylonensystem. Die interaktiven Tafeln werden mit einer Tafelbildsoftware ausgestattet. Die Auftraggeber planen 72 Klassenzimmer der Schulen mit jeweils einer interaktiven Tafel auszustatten.
Umfasst sind davon im Wesentlichen folgende Komponenten:
— Lieferung von interaktiven Tafeln mit Soundsystem / Soundbar und Mirroring-Server,
— Lieferung von Pylonensystemen für die interaktiven Tafeln zur Boden-Wandmontage,
— Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren mobilen Fahrgestellen für die Standorte des Gymnasiums und der Mittelschule,
— Lieferung, Einbau, Erstinstallation und Konfiguration aller beauftragter Systeme und Hardwarekomponenten, einschließlich Lieferung und Entsorgung der dazugehörigen Stoffe, Verpackungen und Bauteile. Der Einbau erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, in den 3 Schulgebäuden in Pullach,
— einmalige Durchführung einer Grundlagenschulung der Lehrkräfte und Systembetreuer,
— Technikschulung für Systembetreuer in Form einer Erstschulung und einer Auffrischungsschulung in zeitlichem Abstand zur Erstinbetriebnahme,
— Workshop-Veranstaltung für Lehrkräfte zur Unterrichtsgestaltung mit interaktiven Tafeln als Erstschulung und als Auffrischungsschulung in zeitlichem Abstand zur Erstinbetriebnahme,
— Betrieb und Wartung der interaktiven Tafeln, insbesondere durch die Bereitstellung einer Remoteservice- bzw. Administrations-Plattform, entsprechender Servicedienstleistungen und Entstörzeiten für einzelne interaktive Tafeln.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit oben genannten Komponenten ist die Lieferung, Montage vor Ort in den betreffenden Klassenzimmern sowie die Inbetriebnahme (Programmierung, Parametrierung, Testlauf und Einweisung inklusive Nutzerschulung etc.).
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsbestandteile und die Festlegungen der Auftraggeber sind der Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail).
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
(e) in der der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen,
(4) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort), und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren,
(6) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und eine Bestätigung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in Euro (netto) des Bieters in den Jahren 2018, 2019, 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018),
(2) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anlagen der Medientechnik in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018), sowie
(3) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung). Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen (Mindestanforderung).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Referenzen über mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts, Leistungszeitraum, Inbetriebnahmezeitpunkt.
Es müssen folgende Anforderungen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a) Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1.1.2018 bis einschließlich 31.12.2020 erbracht worden sein. Abgeschlossen und erbracht ist die Leistung mit Erstinstallation der Liefergegenstände. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(b) Mit den anzugebenden Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllt und entsprechende Nachweise erbracht werden, nämlich
— Ausstattung einer oder mehrerer schulischer Einrichtungen innerhalb eines Projekts mit mindestens 40 interaktiven Tafeln;
— Schulungen von Lehrpersonal zur Implementierung der Tafeln in den Schulalltag sowie
— Projektvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto).
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren.
Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2018, 2019 und 2020) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, festangestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und sonstiges Personal, sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere der §§ 433 ff. sowie §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neben der projektspezifisch mit geltenden vertraglichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink auf der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Als Angebot sind vom Bieter die vollständig ausgefüllten Formblätter der Vergabeunterlagen, nämlich Teil B („Angaben und Erklärungen zur Eignung“) sowie Teil C („Angebotsunterlagen (Vertrag und Anlagen)“) mit den ausgefüllten Anlagen 2 und 3 als elektronische Fassung im PDF-Format (textrecherchetaugliches Dokument) einzureichen. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Eintragungen möglichst elektronisch in den vorgesehenen Feldern zu machen. Die vorgegebenen Felder können hierbei durch Ausfüllen erweitert werden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten und ist vor dem Scan als elektronische Fassung zu unterschreiben.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in dem Teil A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]