Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Erschließung von unterversorgten Schulen und Krankenhäusern im Landkreis Ammerland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ammerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Erschließung von unterversorgten Schulen und Krankenhäusern im Landkreis Ammerland
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt 34 Teilnehmer (31 Schulen und 3 Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Ammerland.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll allen zur Erschließung ausgeschriebenen Schulen und Krankenhäusern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Eine Übersichtskarte und eine tabellarische Übersicht zu den zu erschließenden Schulen und Krankenhäusern sowie der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sind als Anlagen 1 – 3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Ammerland, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) und der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019 („Landesförderrichtlinie“). Der vorläufige Förderbescheid des Bundes ist als Anlage beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Erschließung von unterversorgten Schulen und Krankenhäusern im Landkreis Ammerland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestel-le erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.