Neubau Rathaus der Stadt Neustadt am Rübenberge Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-04 Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt am Rübenberge
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt-a-rbge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus der Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Stadt Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.) beabsichtigt den Neubau eines Rathauses am Standort „Marktstraße-Süd“, in dem die gesamte Stadtverwaltung konzentriert werden soll. Daneben sollen auch Einzelhandelsflächen für die Vermietung an Dritte sowie jeweils zugehörige bzw. baurechtlich geforderte Stellplätze realisiert werden.
Es ist beabsichtigt, einem privaten Partner die Planungs- und Bauleistungen im Rahmen eines ÖPP-Modells zu übertragen. Zudem soll die Instandhaltung (Technisches Gebäudemanagement und Objektmanagement) übertragen werden. Der Zeitraum hierfür beträgt 30 Jahre ab Abnahme der Bauleistung. Der private Partner soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.),
— Bauleistungen für die Errichtung des Rathauses nebst Außenanlagen,
— Instandhaltung.
31535 Neustadt am Rübenberge
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen und notwendigen Planungs- und Bauleistungen sowie die Instandhaltungsleistungen (Technisches Gebäudemanagement und Objektmanagement für 30 Jahre) zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat den Neubau des Rathauses am Standort „Marktstraße-Süd“ in Neustadt a. Rbge. zuplanen und zu errichten. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Inhalt der funktionalen Leistungsbeschreibung ist unter anderem ein vorgegebenes und bindendes Raumprogramm (Anlage C1). Folgende übergeordnete Bereiche sind zu planen und zu errichten:
Zentrale Sonderflächen:
— Empfangsraum, info-Tresen, Tourist-Info,
— Umkleide und Dusche D/H,
— Trockenraum für Fahrradkleidung,
— Eltern-Kind-Büro,
— Cafeteria,
— Betriebsarzt,
— Tiefgarage Besucher/Dienstwagen,
— Fahrradgarage.
Stockwerksbezogene Sonderflächen:
— Besprechungsräume,
— Teeküchen,
— Sanitärräume,
— Druckerräume.
Verwaltungsflächen (Auflistung nicht abschließend):
— Leitungsbüros,
— Einzelbüros,
— Doppelbüros,
— Dreierbüros,
— Desksharing-Büros,
— Multiräume,
— Besprechungsräume,
— Besprechungscubes,
— Teeküchen,
— Wartebereiche,
— Meeting-Points,
— Archive,
— Lager,
— Serverraum,
— Tresorraum,
Einzelhandel,
— 3 Einzelhandelsbereiche mit,
— Verkauf,
— Pesonalräumen,
— Sanitärräumen,
— Lagerräumen,
— Leergut,
— Technik,
— Büro.
Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen, die zur betriebsfertigen Inbetriebnahme der Gebäude gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung gehören. Der Betrieb gehört nicht zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat aber die Instandhaltung für das Technische Gebäudemanagement und Objektmanagement für einen Zeitraum von 30 Jahren nach Abnahme der Bauleistung sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rathaus der Stadt Neustadt am Rübenberge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y69D2J8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).