Mittagsverpflegung sieben Ganztagesschulen in Bruchsal und Ortsteile
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung sieben Ganztagesschulen in Bruchsal und Ortsteile
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung an sieben Ganztagsschulen in Bruchsal ab dem Schuljahr 2021/2022.
Dafür werden die Mahlzeiten extern durch einen Auftragnehmer zubereitet, zur Schule transportiert und die in der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen erbracht.
Insgesamt handelt es sich um circa 2 500 Essensportionen pro Woche im Schuljahr 2021/2022.
Die Gesamtleistung ist in sieben Lose unterteilt. Die Angebote können für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
— Los 1 Konrad-Adenauer- Schule (Gemeinschaftsschule),
— Los 2 Schönborn-Gymnasium,
— Los 3 Pestalozzischule (SBBZ) und Albert-Schweitzer-Realschule,
— Los 4 Joß-Fritz-Grundschule/Joß-Fritz-Realschule,
— Los 5 Johann-Peter-Hebel-Grundschule (Ganztagesschule),
— Los 6 Stirumschule (Ganztagesgrundschule),
— Los 7 Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Ganztagesgrundschule).
Konrad-Adenauer-Schule Gemeinschaftsschule (Klasse 5-10)
Hardfeldplatz 8
76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Warmanlieferung, Cook&Chill, Cook & Freeze,
b) Ausgabesystem: Tablettservice,
c) Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 286 Schüler, 45 Lehrkräfte (Schuljahr 2020/21),
d) Voraussichtliche Essensportionen: Montag – Donnerstag: täglich ca. 145,
e) Die Essensausgabe erfolgt von 12:15 bis 14.00 Uhr,
f) Die Essensteilnehmer bestellen das Essen vor.,
g) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten,
h) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Schönborn-Gymnasium Ganztagesschule in Wahlform (nur Klasse 5 und 6)
Am Belvedere 6
76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Tablettservice,
c) Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 663 Schüler, 61 Lehrkräfte (Schuljahr 2020/21),
d) Voraussichtliche Essensportionen Montag – Donnerstag: täglich rund 50 Essen,
e) Die Essensteilnehmer bestellen das Essen nicht vor.,
f) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen,
g) Die Essensausgabe erfolgt von 12.15 bis 14.00 Uhr.,
h) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten,
i) Durchführung der Pausenverpflegung gemäß Leistungsbeschreibung 5.8.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Pestalozzischule (Ganztagsschule) Ganztagesschule in Wahlform Bauwiesenstraße 12, 76646 Bruchsal und
Albert-Schweitzer-Realschule Halbtagsschule Schnabel-Henning-Straße 4, 76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Pestalozzi-Schule: Tischgemeinschaft (Mehrportionenausgabe in Schüsseln und auf Platten, die auf den Tischen verteilt werden) Albert-Schweitzer-Realschule: Tablettservice,
c) Anzahl Schüler und Lehrkräfte Schuljahr 2020/21: Pestalozzi-Schule: 33 Schüler in der Grundstufe, 63 Schüler in der Hauptstufe,
20 Lehrkräfte Albert-Schweitzer-Realschule: 659 Schüler, 57 Lehrkräfte,
d) Voraussichtliche Essensportionen Montag – Donnerstag: Pestalozzi-Schule täglich ca. 45 Essen im Schuljahr 2020/21 Albert-Schweitzer-Realschule: derzeit ca. 10 Essen täglich,
e) Das Essen für die Pestalozzischule wird vorbestellt, das Essen für die Albert-Schweitzer-Realschule wird nicht vorbestellt,
f) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung der Pestalozzi-Schule abzustimmen,
g) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten,
h) Die Essensausgabe erfolgt von 12.00 bis 14.00 Uhr und ab 13 Uhr für die Albert-Schweitzer-Realschule,
i) Durchführung der Pausenverpflegung gemäß Leistungsbeschreibung 5.9,
j) Pestalozzischule: Ersteindeckung der Tische durch den Auftragnehmer.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Joß-Fritz-Grundschule Joß-Fritz-Realschule Ganztagesschulen in Wahlform
Joß-Fritz-Straße 30
76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Tablettservice,
c) Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 209 Grundschüler (52 Ganztagesschüler) + 350 Realschüler (221 Ganztagesschüler), 50 Lehrkräfte (Stand Schuljahr 2020/21),
d) Voraussichtliche Essensportionen: Montag – Donnerstag: täglich ca. 75, Freitag ca. 25,
e) Die Essensausgabe erfolgt von 12.00 bis 14.00 Uhr.,
f) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen,
g) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten,
h) Durchführung der Pausenverpflegung gemäß Leistungsbeschreibung 5.8.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Johann-Peter-Hebel-Grundschule Ganztagesschule in Wahlform
Wilderichstraße 14
76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Tablettservice Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 363 Schüler, 34 Lehrkräfte (Schuljahr 2020/21),
c) Voraussichtliche Essensportionen: Montag – Donnerstag täglich ca. 130, Freitag ca. 35 Im Schuljahr 2020/21 sind 133 SchülerInnen im Ganztagesbetrieb,
d) Die Essensausgabe erfolgt von 12.00 bis 14.00 Uhr,
e) Die Essensteilnehmer bestellen das Essen nicht vor.,
f) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen,
g) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Stirumschule (Grundschule) Ganztagesschule in Wahlform
Schwimmbadstr. 2a
76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Tablettservice,
c) Essensausgabe: Klasse 2-4 in der Mensa, Klasse 1 im Hauptgebäude (Multifunktionsraum mit Ausgabebereich),
d) Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 365 Schüler (164 Ganztagesgrundschüler/innen), 31 Lehrkräfte (Stand Schuljahr 2020/21) sowie ca. 35 Schüler/innen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Pestalozzischule,
e) Voraussichtliche Essensportionen: Schulzeit: Montag – Donnerstag täglich ca. 185, Freitag ca. 20 Ferien: Montag – Freitag ca. 20-30 Die städtische Ferienbetreuung findet in allen Ferien statt, mit Ausnahme der ersten 3 Wochen der Sommerferien sowie der Winterferien,
f) Die Essensausgabe erfolgt von 12.00 bis 14.00 Uhr,
g) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Grundschule) Ganztagesschule in Wahlform Meriansstr. 2, 76646 Bruchsal
a) Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Freeze oder Warmanlieferung möglich,
b) Ausgabesystem: Tablettservice,
c) Anzahl Schüler und Lehrkräfte: 199 Schüler, davon 60 Ganztagesschüler, 14 Lehrkräfte (Stand Schuljahr 2020/21),
d) Erforderliche Essensportionen: Montag – Donnerstag täglich ca. 55,
e) Die Essensausgabe erfolgt von 12.00 bis 14.00 Uhr,
f) Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn 13.9.2021) ist mit der Schulleitung abzustimmen,
g) Während der Schulferien wird kein Essen angeboten.
Dreimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung der Vereinbarung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.7.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Komm EU (D) VE Tariftreue/Mindestlohn),
2. Bestätigung über Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
3. Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) bis (3) GWB; § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
4. Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäße Formblatt Komm EU (D) EigE,
5. Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
6. Nachweis Haftpflichtversicherung.
7. Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
8. Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE.
9. Firmendarstellung mit folgenden Angaben:
a) Technische Ausrüstung: Fuhrpark, Küchenkapazität, etc.
b) Angaben über die berufliche Befähigung des Personals, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen c. Hauptsitz, Niederlassungen und Betriebsstätten
10. Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
11. Angaben der Referenzen gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE,
12. Zum Nachweis der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierungen) nach Art. 29 der EG-ÖKO-BASIS-VERORDNUNG Nr. 834/2007 [gültig bis einschließlich 31.12.2021, wird abgelöst von der Verordnung Nr. 848/2018 ab 1.1.2022], nachfolgend auch „EG-Öko-Verordnung“ oder „EG-Verordnung Nr. 834/2007“ und § 6 ÖLG (Öko-Landbaugesetz) genannt (siehe 5.7.4 des Leistungsverzeichnisses): Diese muss/müssen erst nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar wie folgt: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) nach der § 6 ÖkoLandbaugesetz (ÖLG) i.V.m. der EG-Öko-Verordnung unaufgefordert herzureichen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung/Zertifizierung spätestens 3 Monate ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nicht nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen,
13. Einsatz von Convenience – Eigenerklärung mit Nennung der Warengruppen oder Produkte, mit denen die jeweiligen Conveniencestufe erreicht wird,
14. Bioanteil – Eigenerklärung mit Angaben dazu, mit welchen Produktgruppen und Zutaten der erklärte Bioanteil erreicht wird,
15. Saisonale Produkte – Eigenerklärung,
16. Besichtigungsbestätigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55(2) VgV sind Bieter bei der Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).