Gemeinde Herrsching — Neubau Kindertageseinrichtung — Leistungen nach dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 (bei stufenweiser Beauftragung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 89/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herrsching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Herrsching — Neubau Kindertageseinrichtung — Leistungen nach dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 (bei stufenweiser Beauftragung)
Die Gemeinde Herrsching am Ammersee beabsichtigt eine neue Kindertagesstätte für rund 155 Kinder auf ca. 1 450 m2 Bruttogrundfläche zu errichten.
Die Freianlagen werden mit altersgerechten Spielgerät ausgestattet.
Termine:
— Planungsbeginn umgehend nach Beauftragung,
— Bauliche Fertigstellung 12/2023,
— Nutzungsbeginn 1.Quartal 2024.
Gemeinde Herrsching
Gemeinde Herrsching – Neubau Kita: Leistungen nach dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 (bei stufenweiser Beauftragung).
Besondere oder zusätzliche Leistungen. Stufenweise Beauftragung der Leistung.
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 19.11.2020 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten Sie Fragen bzw. Anmerkungen zu den Vertragsunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfs oder zum Vergabeverfahren haben, so sind diese bis spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf die Fragen bzw. Anmerkungen werden allen Bietern spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebotsunterlagen zur Verfügung gestellt. Nach der oben genannten Frist eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen via Link dort einzureichen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen), oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitgliedgesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor,
Die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter / Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.;
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1. GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.
Ort: München
Land: Deutschland