Montage- und Wartungsarbeiten für Wärmepumpen Referenznummer der Bekanntmachung: SO-NO 02/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Montage- und Wartungsarbeiten für Wärmepumpen
Einbau und anschließend regelmäßige Wartung von beigestellten Wärmepumpenanlagen in Neubauobjekte des Neubaugebiets Soester Norden für das Nahwärmenetz.
Der Gesamtauftrag von ca. 162 Wärmepumpen wird in 4 annähernd gleiche Lose aufgeteilt, wobei die konkrete Anzahl der einzelnen Wärmepumpentypen annähernd gleich zwischen den Losen verteilt wird.Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Los 1
Neubaugebiet Soester Norden Soest
Montage und regelmäßige Wartung von Wärmepumpen im Neubaugebiet Soester Norden.
Los 2
Neubaugebiet Soester Norden Soest
Montage und regelmäßige Wartung von Wärmepumpen im Neubaugebiet Soester Norden.
Los 3
Neubaugebiet Soester Norden Soest
Montage und regelmäßige Wartung von Wärmepumpen im Neubaugebiet Soester Norden.
Los 4
Neubaugebiet Soester Norden Soest
Montage und regelmäßige Wartung von Wärmepumpen im Neubaugebiet Soester Norden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister,
2. Erklärungen:
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht,
— über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen,
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Erklärung des Bieters zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich bei ihm beschäftigten Arbeitskräfte
Angaben zur Anzahl und Qualifikation seiner für die Ausführung vorgesehenen Teams (Vorlage von Schulungs- oder sonstigen Nachweisen für den Einbau, die eigenständige inbetreibnahme und die Wartung von Sole Wärmepumpenanlagen).
Erklärung des Bieters, welche vergleichbare Leistungen zur Montage und Wartung von Wärmepumpen für ein Kaltwärmenetz oder Quartiersnetz er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt hat.
Der Bieter muss für jedes Los über mindestens 2 Montageteams verfügen, welche die grundsätzliche fachliche Qualifikation für den Einbau, die eigenständige Inbetriebnahme und die Wartung spezifischer Sole Wärmepumpen haben (Sachkundezertifikat Kategorie II nach VO EU 2015/2067). Ein Team besteht aus mindestens 2 Personen, von denen mindestens ein Teammitglied mindestens Geselle sein muss. Weiter muss mindestens ein Mitarbeiter im Unternehmen Meister sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen.
Er muss in den letzten 3 Jahren (2017-2020) mindestens 5 Referenzen zur Montage und Wartung von Sole Wärmepumpen angeben können.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wärmepumpen werden in Abhängigkeit von der Fertigstellung von Wohnhäusern im Baugebiet Soester Norden zu montieren und in Betrieb zu nehmen sein. Die Bauphase wird sich voraussichtlich über einen zeitraum von max. 5 Jahren erstrecken. Im Anschlus an jede in Betrieb genommene Wärmepumpe ist diese regelmäßig zu warten.
Soest
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDPBN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, soweit der Antragsteller seiner Plicht zu Rüge nicht nachgekommen ist.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.