Abwicklung der Verwaltungstätigkeit für den Betrieb des Impfzentrums und der mobilen Impfteams im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwicklung der Verwaltungstätigkeit für den Betrieb des Impfzentrums und der mobilen Impfteams im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten
Verwaltungstätigkeit für den Betrieb des Impfzentrums und der mobilen Impfteams im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten.
Mühldorf a. Inn
Verwaltungstätigkeit für den Betrieb des Impfzentrums und der mobilen Impfteams im Landkreis Mühldorf a. Inn im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei der Vergabe von der Verwaltungstätigkeit für das Impfzentrum und die mobilen Impfteams im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten geht es um eine Vergabe, die innerhalb extrem kurzen Fristen durchgeführt werden musste. Die Voraussetzungen von § 14 (4) Nr. 3 VGV werden durch Corona erfüllt, da Folge von Corona sind: Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit), zunehmender Mangel an verfügbaren Leistungen. Alle 3 Voraussetzungen des § 14 (4) Nr 3 sind erfüllt:
1. Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses,
2. Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen,
3. Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen.
Die kurzfristig zu ermöglichende Impfung von priorisierten Personengruppen ist vor dem Hintergrund der akut durch die Pandemie bestehenden Gefährdung der fundamentalen Rechtsgüter (Leben und der Gesundheit) unbedingt sicherzustellen und rechtfertigt aus unserer Sicht absolut die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Aus diesem Grund wird eine schnelle Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne TNWB § 119 (5) GWB i.V. m. §14(4) u. §17 VGV durchgeführt.
Die dringende Kapazitätserhöhung erfordert eine Anpassung der Leistungsbeschreibung. Die Kapazitätserhöhung überschreitet voraussichtlich 50 % des voraussichtlichen Auftragswerts nach § 132(2) GWB. Aus diesem Grund haben wir uns für ein neues Verfahren entschieden, wobei wir nur 1 Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern.
Eine Aufforderung von mehreren Unternehmen und zwar von anderen Unternehmen, die bisher die Leistung erbracht haben, wäre zu zeitintensiv und würde den störfreien Ablauf der Impfaktion gefährden.
Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen.
Ein solches Vorgehen ist nach Ansicht des BMWi, nach einem Beschluss des Gemeinsamen Krisenstabs von BMI und BMG in der Sitzung am 1. Dezember 2020 pandemiebedingt vergaberechtlich zulässig. Dreh- und Angelpunkt ist die zu begründende äußerste Dringlichkeit. Das Vorliegen dieser Dringlichkeit wurde im oben genannten Beschluss des Krisenstabs BMI und BMG für die Impfzentren der Länder verbindlich festgestellt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwaltungstätigkeit für den Betrieb des Imfpzentrums un der mobilen Impfteams im Rahmen der Erhöhung der Impfkapazitäten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]