WLAN-Ausstattung für die Schulen im Landkreis Nürnberger Land Referenznummer der Bekanntmachung: 51.2-2020-WLAN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf an der Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Ausstattung für die Schulen im Landkreis Nürnberger Land
Aufbau einer einheitlichen WLAN- und Netzwerkinfrastruktur Landkreisschulen Nürnberger Land. Einführung einer Management-Cloud-Lösung on-Premisse für folgende Componenten Router, Switche,Firewall und WLAN.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Aufbau einer einheitlichen WLAN- und Netzwerkinfrastruktur Landkreisschulen Nürnberger Land. Einführung einer Management-Cloud-Lösung on-Premise für folgende Komponenten: Router, Switche, Firewall und WLAN. Beschaffung und Errichtung WLAN-Lösung mit 501 Accesspoints. Beschaffung und Errichtung Firewall- und Routerlösung mit 10 Firewalls. Beschaffung und Errichtung Switche mit 64 Switchen. Ausführung der Installation nach Prioritätenliste des Auftraggebers. Termin für den Abschluss sämtlicher Maßnahmen inkl. Inbetriebnahme und Schulung/Einweisung des Lehrkörpers bzw. des von der Schule beauftragten Personals: 30.6.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.