FA_Neunkirchen a. Brand_Neubau Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 21/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen am Brand
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen-am-brand.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
FA_Neunkirchen a. Brand_Neubau Grundschule
Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-9 aus dem Leistungsbild Freianlagen. Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermittel, Erstellen eines Überflutungsnachweises für das Grundstück sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Deerlijker Platz 1
91077 Neunkirchen am Brand
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Die Turnhalle soll als Versammlungsstätte ausgestaltet werden, damit diese auch für Konzerte usw. genutzt werden kann. Zudem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Räumlichkeiten für eine Musikschule in der Turnhalle vorgesehen. Die Räumlichkeiten der Musikschule sind für die Grundschulkinder und sollen auch durch den ortsansässigen Musikverein mitgenutzt werden. Die Musikschule soll auch Konzerte in der Turnhalle geben können. Die neue Grundschule ist in der Schulbautypologie einer Lernhausschule mit integrierter ganztätiger Betreuung (sog. Clusterschule/Kombi-Schule) auszugestalten, die Schulbau- und Hortbauflächen miteinander verzahnt. Bei der Planung soll eine Klimafolgenabschätzung mitberücksichtigt werden.
Der Neubau soll auf dem Gelände der vorhandenen Grundschule entstehen. Diese bleibt in Betrieb, bis die neuen Gebäude errichtet sind. Im Anschluss ist das Bestandsgebäude der Grundschule abzureißen. Die Planung des Abrisses sowie die Betreuung ist im Auftrag des Architekten enthalten.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits unterschiedliche Varianten untersucht. Eine Studie zur Grundschule samt Turnhalle sowie isoliert zur Turnhalle ist vorhanden. Die Raumprogramme sind in den Studien enthalten. Die Machbarkeitsstudien sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Studie zur Turnhalle ist dabei neueren Datums.
Zudem ist ein pädagogisches Konzept (Lern- und Teamhausmodell) vorhanden, welches ebenfalls umzusetzen ist.
Auf die Studien sowie das pädagogische Konzept in den Vergabeunterlagen wird explizit verwiesen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa 20 Mio. EUR brutto. Die Kosten für die Freianlagen liegen bei etwa 1,5 Mio. EUR brutto.
Das Grundstück befindet sich in einem Hochwassergebiet/Überschwemmungsgebiet. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden. Zudem ist eine PV-Anlage geplant. Auch soll ausreichend Begrünung vorgesehen werden. Aufgrund des Bebauungszusammenhangs darf das Gebäude nicht mehr als 3 Vollgeschosse umfassen. Insgesamt soll die Gestaltung des Außenraums in Bezug auf das pädagogische Konzept als Erholungs- und Lernort, Erlebniswelt und Bewegungsort mit einer Verzahnung von Innen- und Außenraum erfolgen. Im Hinblick auf den Klimawandel sollen die Freiflächen möglichst naturnah, stark begrünt und nachhaltig gestaltet werden.
Während der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, dass hier ein nur eingeschränktes Baufeld vorhanden ist. Die Bestandsschule wird während der Bauarbeiten für den Neubau weiterhin in Betrieb sin. Auf den Schulbetrieb muss hier Rücksicht genommen werden. Nach Inbetriebnahme des Neubaus ist der Bestand abzureißen.
Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass mit den Planungsleistungen im Jahr 2021, direkt im Anschluss an die Beauftragung, begonnen werden soll. Der Baubeginn ist für April 2023 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist zum Schuljahresbeginn 2026/27 angedacht, also die Nutzungsaufnahme spätestens September 2026. Im Anschluss erfolgt der Abriss des Bestandsgebäudes, sowie die Freiflächengestaltung.
Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-9 aus dem Leistungsbild Freianlagen. Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermittel, Erstellen eines Überflutungsnachweises für das Grundstück sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2026.
Eine Machbarkeitsuntersuchung inkl. Raumprogramm und Kosten sowie ein pädagogisches Kozept wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: spezifischer Mindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindestkriterium:
— spezifischer Mindestumsatz (netto): [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/Jahr.
Sollte ein Bewerber eines der oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen!
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Landschaftsarchitekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Freianlagen für Schulgebäude der letzten 7 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung: Erfahrung bei Freianlagen für Schulgebäude
c) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Angabe in Prozentpunkten),
d) Größenordnung des Projekts: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in der KG 500.
Mindestkriterium Bürokapazität:
— der Bewerber muss über mindestens 3 Landschaftsarchitekten/Ingenieure verfügen,
— mindestens ein Landschaftsarchitekt muss vorhanden sein (Nachweis ist beizufügen)!
Mindestkriterium Referenzen:
— Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat:
— Erfahrung bei mindestens einem Projekt Freianlagen für Schulgebäude mit
— Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen und
— mit einer Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in der KG 500
Sollte ein Bewerber eines der oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen!
(Landschafts-) Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
— FAG-Förderung, keine zeitliche Vorgabe vorhanden,
— Schulbetrieb ist während Bauphase aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung durch AG, elektronisch auf DTVP
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch Eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Angebote“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYD2KA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.