Sanierung und Umbau Ludwigsparkstadion – Montage und Lieferung von Ballfang-Schutznetzen Referenznummer der Bekanntmachung: II 49 LUPA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gms-saarbruecken.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Ludwigsparkstadion – Montage und Lieferung von Ballfang-Schutznetzen
Die Stadt ist über ihren Eigenbetrieb (Gebäudemanagementbetrieb Saarbrücken – GMS) Eigentümerin des Ludwigparkstadions.
Das Baugrundstück befindet sich gleichermaßen im Eigentum des Gebäudemanagementbetriebs der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS)
Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Ludwigsparkstadions ist der Einbau von Ballfang-Schutznetzen auf der gesamte Tribünenbreite Ost und West vorgesehen.
Sanierung Ludwigsparkstadion Saarbrücken
Camphauser Straße 26
66113 Saarbrücken
Lieferung und Montage von Ballfang-Schutznetzen, welche auf einem Drahtseil an der vorhandenen Dachkonstruktion (Träger) aufgehängt und im aufgespannten Zustand an der Unterseite bzw. dem Boden an fest montierten Haken befestigt und abgespannt werden, s. Ausschreibungsplan.
Die Spannung der Netze soll über die gesamte Tribünenbreite Ost und West erfolgen und enden mit einer Abspannung am Boden. Erläuterungen s. LV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von Ballfangnetzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.funtec.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECD2X5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
10.22 Vergabenachprüfungsverfahren/Rügeobliegenheit
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig:
a) soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b) bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
c) bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
d) wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
4) Vergaberügen gem. vorstehender Ziffer 4) sind schriftlich bei der Vergabestelle einzureichen.
5) Kenntniserlangung im Sinne von vorstehender Ziffer 3.) setzt nicht die tatsächliche Kenntniserlangung des Bieters vom Verfahrensverstoß voraus. Ausreichend ist die Möglichkeit zur Kenntniserlangung, d.h. der Antragsteller muss die verkehrsübliche Sorgfalt eines Bieters bei der Überprüfung der Vergabeunterlagen und der Verfahrenshandlungen walten lassen. In Zweifelsfällen hat der Bieter bei der Vergabestelle eine Bieterfrage zu stellen und/oder qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Fahrlässige, dem Bieter zuzurechnende Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
6) Mit der Abgabe eines Angebotes verzichtet der Bieter auf die Möglichkeit einer Verfahrensrüge wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
7) Bekanntmachungen der Vergabestelle und Mitteilungen an den Bieter – einschließlich Mitteilungen über den Ausschluss oder der Nichtberücksichtigung seines Angebots – gelten als genehmigt, wenn der Bieter diesen nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen in Form einer Verfahrensrüge widerspricht. Eine Rüge nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]