Stadt Mittenwalde Vergabe von Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 776/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Mittenwalde Vergabe von Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen
Gegenstand der Vergabe sind Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätten und Grundschulen der Stadt Mittenwalde nebst Serviceleistungen (z. B. Ausgabe der Speisen, Abfallentsorgung, ggf. Gestellung von Konvektomaten, Bestellungs-/Abrechnungssystem). Das Vertragsverhältnis ist ein Dienstleistungsauftrag. Näheres ist den Vertragsbedingungen als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1
Stadt Mittenwalde
Rathausstraße 8
15749 Mittenwalde
Gegenstand der Vergabe ist die Mittagsverpflegung für 3 Kindertagesstätten und eine Grundschule mit Hort. Dabei handelt es sich um die folgenden Einrichtungen:
1. Kita Weinbergschnecke, Mittenwalder Chaussee 19, 15749 Mittenwalde,
2. Kita Koboldhaus, Kirchstraße 12, 15749 Mittenwalde,
3. Kita Haus des Gastes Motzen, Karl-Marx-Straße 1, 15749 Mittenwalde, voraussichtlich bis Frühjahr 2022, danach neue Kita in Töpchin,
4. Grundschule Töpchin, Märkische Straße 2, 15749 Mittenwalde,
5. Hort Töpchin, Märkische Straße 2, 15749 Mittenwalde.
Des Weiteren ist von diesem Vertrag der Kita-Neubau Kita Töpchin erfasst, welcher voraussichtlich im Frühjahr 2022 fertiggestellt wird. Nach der Öffnung der neuen Kita wird die Kita Haus des Gastes Motzen geschlossen und die Kinder in die neue Kita integriert. Die Versorgung der neuen Kita erfolgt jedoch erst mit Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber, Mit Beginn der Leistungen für die neue Kita ist die Leistungserbringung und damit der Vertrag in Bezug auf die Kita Haus des Gastes Motzen beendet.Näheres ist den Vertragsbedingungen als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben der Verpflegung hat der Auftragnehmer teilweise auch die Serviceleistungen, insbesondere die Abfallentsorgung und die Ausgabe der Speisen und die anschließende Reinigung zu erbringen.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vorher durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Los 2
Stadt Mittenwalde
Rathausstraße 8
15749 Mittenwalde
Gegenstand der Vergabe ist die Mittagsverpflegung für 4 Kindertagesstätten und eine Grundschule mit Hort.
Dabei handelt es sich um die folgenden Einrichtungen:
1. Kita Nesthäkchen, Paul-Gerhard-Straße 23, 15749 Mittenwalde,
2. Kita Nesthäkchen-Vorschulclub, Schulstraße 2, 15749 Mittenwalde,
3. Kita Storchennest, Potsdamer Straße 9, 15749 Mittenwalde,
4. Kita Regenbogen, Freiherr-von-Loeben-Straße 41, 15749 Mittenwalde,
5. Grundschule Mittenwalde, Schulstraße 1, 15749 Mittenwalde,
6. Hort Mittenwalde, Schulstraße 2, 15749 Mittenwalde.
Neben der Verpflegung hat der Auftragnehmer teilweise auch die Serviceleistungen, insbesondere die Abfallentsorgung und die Ausgabe der Speisen und die anschließende Reinigung zu erbringen.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vorher durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er bzw. sie niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen.
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLGD2S4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248