Markt Neunkirchen a. Brand – Neubau Grundschule mit Turnhalle – HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 326/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen-am-brand.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Neunkirchen a. Brand – Neubau Grundschule mit Turnhalle – HLS
Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügige Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Zudem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Räumlichkeiten für eine Musikschule vorgesehen. Bei der Planung soll eine Klimafolgenabschätzung mitberücksichtigt werden.
Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermittel (optional), detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis, detaillierte Betriebskostenberechnung für die gewählte Anlage, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches.
Neunkirchen a. Brand
91077 Neunkirchen a. Brand
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügige Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Die Turnhalle soll als Versammlungsstätte ausgestaltet werden, damit diese auch für Konzerte usw. genutzt werden kann. Zudem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Räumlichkeiten für eine Musikschule in der Turnhalle vorgesehen. Die Räumlichkeiten der Musikschule sind für die Grundschulkinder und sollen auch durch den ortsansässigen Musikverein mitgenutzt werden. Die Musikschule soll auch Konzerte in der Turnhalle geben können. Die neue Grundschule ist in der Schulbautypologie einer Lernhausschule mit integrierter ganztätiger Betreuung (sog. Clusterschule/Kombi-Schule) auszugestalten, die Schulbau- und Hortbauflächen miteinander verzahnt. Bei der Planung soll eine Klimafolgenabschätzung mitberücksichtigt werden.
Der Neubau soll auf dem Gelände der vorhandenen Grundschule entstehen. Diese bleibt in Betrieb, bis die neuen Gebäude errichtet sind. Im Anschluss ist das Bestandsgebäude der Grundschule abzureißen. Die Planung des Abrisses sowie die Betreuung ist im Auftrag des Architekten enthalten.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits unterschiedliche Varianten untersucht. Eine Studie zur Grundschule samt Turnhalle sowie isoliert zur Turnhalle ist vorhanden. Die Raumprogramme sind in den Studien enthalten. Die Machbarkeitsstudien sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Studie zur Turnhalle ist dabei neueren Datums.
Zudem ist ein pädagogisches Konzept (Lern- und Teamhausmodell) vorhanden, welches ebenfalls umzusetzen ist.
Auf die Studien sowie das pädagogische Konzept in den Vergabeunterlagen wird explizit verwiesen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa 20 Mio. EUR brutto.
Das Grundstück befindet sich in einem Hochwassergebiet/Überschwemmungsgebiet. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden. Zudem ist eine PV-Anlage geplant. Auch soll ausreichend Begrünung vorgesehen werden. Aufgrund des Bebauungszusammenhangs darf das Gebäude nicht mehr als 3 Vollgeschosse umfassen.
Während der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, dass hier ein nur eingeschränktes Baufeld vorhanden ist. Die Bestandsschule wird während der Bauarbeiten für den Neubau weiterhin in Betrieb sin. Auf den Schulbetrieb muss hier Rücksicht genommen werden. Nach Inbetriebnahme des Neubaus ist der Bestand abzureißen.
Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass mit den Planungsleistungen im Jahr 2021, direkt im Anschluss an die Beauftragung, begonnen werden soll. Der Baubeginn ist für April 2023 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist zum Schuljahresbeginn 2026/27 angedacht, also die Nutzungsaufnahme spätestens September 2026. Im Anschluss erfolgt der Abriss des Bestandsgebäudes, sowie die Freiflächengestaltung.
Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermittel (optional), detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis, detaillierte Betriebskostenberechnung für die gewählte Anlage, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4 (Lph. 4 nur bei Anlgr. 1),
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2026. Im Anschluss erfolgt noch der Abriss des Bestandsgebäudes.
Machbarkeitsstudien sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYD2J1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.