Neubau Kindertagesstätte und evangelisches Gemeindezentrum Heidelsheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte und evangelisches Gemeindezentrum Heidelsheim
Die Evangelische Kirchengemeinde Heidelsheim errichtet in Heidelsheim auf der nordöstlichen Hälfte des Grundstückes mit der Flurstücks-Nr. 14001 (Grundstücksgröße: ca. 4 250 qm) ein Gemeindezentrum und eine Kindertagesstätte (KiTa) in Form von 2 Neubaugebäuden, die Kindertagesstätte, dreigeschossig (Ebene -1, Ebene 0 und Ebene +1) und das Gemeindezentrum zweigeschossig (Ebene -1 und Ebene 0). Das Gebäude des Gemeindezentrums ist vollständig unterkellert. Das Gebäude der KiTa ist teilweise (zu ca. 1/3 der Grundfläche) unterkellert.
Auftraggeber/Bauherr ist die evangelische Kirchengemeinde Heidelsheim, Hohenstauffenstr. 28, 76646 Bruchsal.
76646 Bruchsal-Heidelsheim
Das Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde Heidelsheim, auf dem das Gemeindezentrum und die Kindertagesstätte errichtet werden, befindet sich am nordöstlichem Ende der Hohenstaufenstraße, kann aber auch über das nördliche Ende der Kurfürstenstraße fahrbar erreicht werden.Das Grundstück liegt westlich des alten Stadtkerns von Heidelsheim an der Nahtstelle zwischen Altstadt und dem Wohngebiet an der Hohenstaufenstraße.
Leistungsumfang Trockenbau:
— Metallständerwände, Gemeindezentrum: ca. 360 qm,
— Abgehängte Decken Gipskarton, Gemeindezentrum: ca. 120 qm,
— Abgehängte Decken Akustikdecken, Gemeindezentrum: ca. 130 qm,
— Metallständerwände, Kindertagesstätte: ca. 400 qm,
— Abgehängte Decken Gipskarton, Kindertagesstätte: ca. 30 qm,
— Abgehängte Decken Akustikdecken, Kindertagesstätte: ca. 1 310 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder — Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens – KEV 115.2 (B) Ang EU – sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
Die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
KEV 112.2 (B) TB EU Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck – KEV 177 AngErg AU EU – benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck – KEV 178 AngErg AU Verpfl – dieser Unternehmen vorzulegen.
Seite 2 von 2 5.1 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (– KEV 179 AngErg Eignung) bzw. in der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens – KEV 115.2 (B) Ang EU – sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
KEV 112.2 (B) TB EU Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck – KEV 177 AngErg AU EU – benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen,
Dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck – KEV 178 AngErg AU Verpfl – dieser Unternehmen vorzulegen.
Seite 2 von 2 5.1 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (– KEV 179 AngErg Eignung) bzw. in der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform Subreport, bei Fragen wenden Sie sich kostenfrei an subreport unter der Telefonnummer 0221/98 578-0.
Gemäß § 14 VOB/A EU: Es sind keine Bieter zur Submission zugelassen. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWG nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWG unzulässig, wenn
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.