Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Aluminium-Lamellenfassade (Sonnenschutz) Referenznummer der Bekanntmachung: 0338/460.561:002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graben-Neudorf
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.graben-neudorf.de/index.php?id=73
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Aluminium-Lamellenfassade (Sonnenschutz)
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Aluminium-Lamellenfassade (Sonnenschutz).
Fröbelstr. 1
76676 Graben-Neudorf, OT Neudorf
Ca. 256 m2 Fassadenfläche als Sonnenschutz-Fassadenelement Bestehend aus Aluminiumprofilen in Rechteckform, h =ca. 3,80 m, farbig, In unterschiedlichen Abständen und Winkeln. Befestigung über Winkelkonstruktion aus Aluminium und Edelstahl. Nach statischen Erfordernissen.
1) Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen: Werkstattzeichn./Statik: 23.2.2021 – 21.3.2021; Produktion: 12.4.2021 – 2.5.2021; Montage: 3.5.2021 – 31.5.2021
2) Weitere wichtige Termine:
Im Juli 2021 erfolgen die behördlichen Abnahmen und die Erlangung der Betriebserlaubnis.
Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 2.8.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Aluminium-Lamellenfassade (Sonnenschutz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx