Mittagsverpflegung an städtischen Schulen und Kitas, hier: Rahmenvertrag für die Liefer- und Dienstleistung ab dem 26.7.2021 über 3 Jahre, mit Option auf Verlängerung für ein Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: 12-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung an städtischen Schulen und Kitas, hier: Rahmenvertrag für die Liefer- und Dienstleistung ab dem 26.7.2021 über 3 Jahre, mit Option auf Verlängerung für ein Jahr
Herstellung und Lieferung (teilw. inklusive Catering) der täglichen Mittagsverpflegung an städtischen Einrichtungen (4 Grundschulen – Offene Ganztagsschule, 2 weiterführende Schulen im Ganztag und 4 Kindertagesstätten) für den Zeitraum 26.7.2021 bis 31.7.2024 mit der Option der Verlängerung um das Schuljahr 2024/2025.
Irena-Sendler-Gesamtschule Hof zum Ahaus 6-8, 48683 Ahaus
Herstellung bzw. Lieferung und Ausgabe (Catering) am Haupterfüllungsort mit der „Zentralküche im Vestert“,
Alexander-Hegius-Gymnasium Fuistingstr. 18, 48683 Ahaus,
Aabachschule Am Aabach 6, 48683 Ahaus,
Andreasschule Friedmate 11, 48683 Ahaus,
Josefschule Kampstr. 10, 48683 Ahaus,
Gottfried-von-Kappenberg-Schule Schulstr. 26, 48683 Ahaus,
Katharinenschule Hochstr. 20, 48683 Ahaus,
Kindertagesstätte „Löwenzahn“ Hof zum Ahaus 22, 48683 Ahaus,
Familienzentrum Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Scharfland 1, 48683 Ahaus,
Kindertagesstätte „Siebenstein“ Südstr. 16, 48683 Ahaus
Herstellung und Lieferung (teilw. inklusive Catering) der täglichen Mittagsverpflegung an städtischen Einrichtungen (4 Grundschulen – Offene Ganztagsschule, 2 weiterführende Schulen im Ganztag und 4 Kindertagesstätten) für den Zeitraum 26.7.2021 bis 31.7.2024 mit der Option der Verlängerung um das Schuljahr 2024/2025.
Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Schuljahr bis zum 31.7.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
— pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Erklärung über den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Angabe der Betriebsgröße (Anzahl der durchschnittlich ständigen Mitarbeiter/innen sowie der zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiter/-innen bzw,. Saisonarbeiter/-innen),
— Nachweis der technischen Ausstattung (u.a. Fuhrpark), siehe Anlage 06,
— Nachweis der Fachkompetenz der Küchenleitung für die Zentralküche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9U47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]