Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III, A IV Mischfraktion und A IV Fenster und Türen (1.6.2021-31.5.2022 [30.5.2023]) Referenznummer der Bekanntmachung: 33_2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101219
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III, A IV Mischfraktion und A IV Fenster und Türen (1.6.2021-31.5.2022 [30.5.2023])

Referenznummer der Bekanntmachung: 33_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme, Transport, und Verwertung von Altholz der Kategorien A I – III, von Mischfraktion Kategorie A IV sowie Kategorie A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Zeitraum vom 1.6.2021 – 31.5.2022, längstens bis zum 31.5.2023

(einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)

Königsbühl 98

37079 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I – III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei Kategorie A I – III bei rund 4 100 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I – III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 16,5 Mg pro Werktag sicherzustellen.

Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.

Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.

Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.

Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 1.2.2022 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens um weitere 12 Monate bis zum 31.5.2023 zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Altholz A IV Mischfraktion

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)

Königsbühl 98

37079 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.

Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei A IV Mischfraktion im Mittel bei rund 660 Mg. Die Fraktion A IV muss abgefahren werden, sobald 2 Container befüllt sind.

Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.

Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.

Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.

Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 1.2.2022 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens um weitere 12 Monate bis zum 31.5.2023 zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung Altholz A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)

Königsbühl 98

37079 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.

Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 150 Mg.

Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.

Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.

Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.

Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 1.2.2022 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens um weitere 12 Monate bis zum 31.5.2023 zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung),

— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.

Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.

Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.

Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

Alternativ wird die Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung

(UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR,

— Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:

— Nachweis der Zertifizierung gem. DIN ISO EN 9000ff und/oder Entsorgungsfachbetriebeverordnung,

• Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung); dies gilt auch für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen,

— Eigenerklärung des Auftragnehmers bzw. seines beauftragten Dritten, dass für den Auftragsgegenstand Fahrzeuge (LKW-Fahrgestelle) eingesetzt werden, welche mindestens über eine Abgasklasse gemäß EURO V verfügen.

Nachweise für die Verwertung von Altholzfraktionen

— Referenzen über vergleichbare Leistungen in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren oder mit vergleichbaren Verwertungsmengen

Ggf. Referenzen über gleichartige Arbeiten für andere ÖRE mit Ansprechpartnern,

— Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen.

Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.

Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor

Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen.

Im Fall der Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung beschäftigten Personen ein Entgelt in Höhe von

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto (ab 1.1.2022: [Betrag gelöscht] EUR brutto) pro Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen.

Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Göttingen

Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102

Hiroshimaplatz 1-4

37083 Göttingen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

02/2022, spätestens 01/2023

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/101219 zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die Angebotsabgabe auf der eVergabePlattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben

(http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2020 der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).

Informationen erhalten Sie auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unterhttp://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische

Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.

1) Die Vergabeunterlagen sind umgehend auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten diese nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.

Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.

Der Bewerberkreis ohne Registrierung ist selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog und Bieterinformationen auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-[removed]/16).

2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.

3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet.

4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 29.3.2021 – 10.00 Uhr per E-Mail ([removed]) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden.

Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.

5) Das Angebot ist in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

7) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.

Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.

8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).

Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2021

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Laer
Bad Lauterberg im Harz
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edewecht
Einbeck
Embsen
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Guderhandviertel
Hagenburg
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hemmoor
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lengede
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwanewede
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven