Planungsleistungen Grünzug Neubachwiesen Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Gd - PL 03a/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Grünzug Neubachwiesen
Planungsleistungen „Gewässerrenaturierung, Gewässerentwicklung obere Neubachwiesen mit einem bachbegleitweg / Rad-Fußweg“ in Neustadt an der Weinstraße.
Neustadt an der Weinstraße.
Die Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt den Grünzug „Neubachwiesen“ neu zu gestalten. Der Speyerbach, ein Gewässer II. Ordnung (MQ: 2,5 m3/s), ist in den 60er Jahren ganz im Geiste des Hochwasserschutzes, entsprechend anthropogen verändert worden. Im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll das Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Dies ist am Speyerbach in vorangegangenen Abschnitten bereits erfolgreich umgesetzt worden. Der letzte verpanzerte Teilabschnitt zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße mit einer Länge von ca. 1,2 km soll nun naturnah ausgebaut werden. Wie im vorangegangenen Abschnitt soll hier die Idee des „Instream Rivertraining“ angewendet werden. Bachbegleitend soll ein Rad- und Fußweg in einer Breite von 4 m hergestellt werden. Dieser Weg wird künftig als regional bedeutsamer Radweg gewidmet (Palatia-Radweg). Eine Herausforderung des Projektes ist die Nutzung des vorhandenen Gewässerviaduktes durch die Bahntrasse Neustadt/Wstr – Bad Dürkheim für den Rad- und Fußweg. Für die Umsetzung des Projekts sollen Planungsleistungen extern vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben entsprechend den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Die Anlage der Eigenerklärung zur Eignung steht zusammen mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 2,5 Mio EUR für Personenschäden und 1 Mio EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist dem Angebot beizufügen. Alternativ kann der Bewerber/Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Die Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Bei einer Übermittlung einer EEE kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll.
Technische Anforderungen
Die Planung muss in 3D erfolgen, um exakte Massenermittlungen zu gewährleisten. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss demnach dazu im Stande sein, die Planung und Massenermittlung mittels einer 3D-Planungssoftware durchzuführen.
Die Vergabe des Auftrags steht unter dem Vorbehalt des Vergabebeschlusses der kommunalen Gremien, der gesicherten Finanzierung sowie der Bewilligung eines Zuschusses des rheinland-pfälzischen Fördermittelgebers (Aktion blau plus).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 22.3.2021 angenommen. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen ebenfalls nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Bieter haben zwingend das Angebotsschreiben und die Anlagen 01 bis 09 sowie die geforderten Referenzen, den Nachweis der Berufshaftpflicht vorzulegen (siehe auch Anlage Verzeichnis der im Verfahren vorzulegenden Unterlagen).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013 (HOAI 2013). Kenntnisse zur HOAI 2013 sind sich ggf. anzueignen. Anzubieten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest (Ziffer 1) als auch die optional (Ziffer 2) zu beauftragenden Leistungen.
1. Der Auftraggeber beauftragt fest nur folgende Leistungen:
a) Die Leistungsphasen 1 und 2 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen).
2. Lediglich optional beauftragt werden folgende Leistungen:
a) Leistungsphasen 3 und 4 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen),
b) Leistungsphasen 5 bis 9 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen),
c) Tragwerksplanung (komplett).
Details sind dem Honorarformblatt zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen i. S. d. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
— Der Antrag auf Fördermittel aus dem Topf „Aktion blau plus“ wird positiv beschieden,
— es liegt ein entsprechender Beschluss der kommunalen Gremien vor,
— die Finanzierung ist gesichert.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Option erfüllt sind.
Für die wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme für den Bereich zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße (K20) sind weitere notwendige Bausteine wie
— Hydraulischer Nachweis,
— Landespflegerischer Begleitplan,
— Standortbezogene Prüfung des Einzelfalls gemäß UVPG,
— Artenschutzrechtliches Gutachten anzubieten.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/