21 E 025 – Rahmenvereinbarung für die betriebsärztliche Betreuung und vertrauensärztliche Betreuungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 025 – Rahmenvereinbarung für die betriebsärztliche Betreuung und vertrauensärztliche Betreuungsleistungen
Die Stadt Regensburg hat nach § 1 und § 2 ASiG sowie den Regelungen des ArbSchG für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Vorkehrungen zu treffen und Betriebsärzte zu stellen.
Die Aufgaben der Rahmenvereinbarung werden in 2 Losen ausgeschrieben:
1. Betriebsärztliche Betreuung,
2. Vertrauensärztliche Betreuungsleistungen.
Gibt der Anbieter für beide Lose ein Angebot ab, müssen für jedes Los unterschiedliche Ärzte eingesetzt werden! Werden hier gleiche Ärzte genannt, wird das Angebot komplett ausgeschlossen.
Betriebsärztliche Betreuung
Stadt Regensburg und Beteiligungsbetriebe
Die Stadt Regensburg beabsichtigt, medizinische Betreuungsleistungen für ca. 4 000 Bedienstete der Stadtverwaltung und für ca. 170 Beschäftigte bei Beteiligungsbetrieben gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) zu vergeben. Die medizinische Betreuung soll sich dabei auf betriebsärztliche und sonstige ärztliche Aufgaben erstrecken.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Vertragsverhältnis unter unveränderten Bedingungen zu den Preisen des zweiten Vertragsjahres (1.6.2022-31.5.2023) insgesamt zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Vertragsverlängerung muss jeweils mindestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich vereinbart werden.
Spätestens nach 4 Jahren endet der Vertrag endgültig. Eine schriftliche Kündigung nach Vertragsablauf ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Vertrauensärztliche Betreuungsleistungen
Stadt Regensburg und Beteiligungsbetriebe
Die Stadt Regensburg beabsichtigt, vertrauensärztliche Betreuungsleistungen für ca. 4 000 Bedienstete der Stadtverwaltung und für ca. 170 Bedienstete bei Beteiligungsbetrieben zu vergeben.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Vertragsverhältnis unter unveränderten Bedingungen zu den Preisen des zweiten Vertragsjahres (1.6.2022-31.5.2023) insgesamt zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Vertragsverlängerung muss jeweils mindestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich vereinbart werden.
Spätestens nach 4 Jahren endet der Vertrag endgültig. Eine schriftliche Kündigung nach Vertragsablauf ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Vor Auftragsvergabe sind vorzulegen (Aufforderung zur Vorlage im Informationsschreiben gemäß § 134 GWB über beabsichtigte Zuschlagserteilung):
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR/Fall für Personen- und Sachschäden und i. H. v. mindestens 20 Mio. EUR/Jahr,
— Nachweis einer Vermögensschadenhaftplichtversicherung i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Fall und i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Jahr.
Verpflichtung zur örtlichen Niederlassung im Stadtgebiet Regensburg: Der Bieter muss über eine ärztliche Praxiseinrichtung (inkl. aller zur Durchführung der geforderten Betreuungsleistungen notwendigen medizinischen Ausstattungen) im Stadtgebiet Regensburg verfügen. Die Praxiseinrichtung muss eine gute Anbindung an das Liniennetz des ÖPNV haben.
Die Stadt Regensburg stellt zusätzlich, soweit möglich, vereinzelt Räume für eine arbeits-platznahe Betreuung zur Verfügung.
Sollte ein Bieter den Zuschlag erhalten, der nach Zuschlagserteilung erst Betriebsräume bzw. eine Praxis im Stadtgebiet Regensburg aufbauen muss, muss die Leistungserbringung auf dessen Verlangen hin für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten vorübergehend mit einem Unterauftragnehmer im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Erforderliche berufliche Qualifikation: Berufsbezeichnung Facharzt für „Arbeitsmedizin“ oder Berufsbezeichnung Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Nachweis über Approbation für jeden der einzusetzenden Ärzte,
— Kopie der von der zuständigen Ärztekammer erteilten Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Fachkunde,
— Nachweis über ausgeführte Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten 3 Jahren; 2018-2020,
— Angaben zum Unternehmen / Unterauftragnehmer und zum eingesetzten Personal,
— Angaben zu Referenzen der letzten 5 Jahre – mindestens eine Referenz, maximal 3 Referenzen -vergleichbarer Art und mit vergleichbarem Umfang.
Auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen ist einzureichen:
— Kurzdarstellung des eigenen Unternehmens/des Unterauftragnehmers,
— Auflistung und Beschreibung zu den medizinischen und technischen Einrichtungen sowie die für die Aufgabendurchführung vorhandenen Räumlichkeiten.
Berufsbezeichnung Facharzt für „Arbeitsmedizin“ oder Berufsbezeichnung Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt „Ausschließlich“ elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]