Architektenleistungen für die Komplettsanierung des Objektes Nikolaus-von-Halem-Str. 26-32 in Brandenburg an der Havel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_02_18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3381 / 757-640
Fax: +49 3381 / 757-641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wobra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Komplettsanierung des Objektes Nikolaus-von-Halem-Str. 26-32 in Brandenburg an der Havel
Beauftragt werden sollen Architektenleistungen für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes in Brandenburg an der Havel, insbesondere die Leistung der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Die Leistungsphasen 1-4 werden fest vergeben und optional die Leistungsphasen 5-9. Die Sanierung erfolgt im unbewohnten Zustand.
Nikolaus-von-Halem-Str. 26-32
14770 Brandenburg an der Havel
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV:
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9. Die Leistungsphase 9 umfasst auch die Besondere Leistung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 5 bis 7), in einer dritten Stufe mit den Leistungen der Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8) und in einer vierten Stufe mit den Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) zu beauftragen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück in der Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Gebäude ist mit einer zentralen Heizungsanlage und zentraler Warmwasserbereitung ausgestattet.
An den Gebäudelängsseiten sind Balkonkonstruktionen aus Kragplatten und an den Giebelwänden aus Kragstützen und Stahlbetondecken vorhanden. Das Wohngebäude besteht aus 4 Aufgängen mit einer Wohnfläche von 1 857,07 m2 und derzeit 32 Wohneinheiten. Das Objekt Nikolaus-von-Halem-Straße befindet sich in einer Nebenstraße unmittelbar in der Nähe einer Kita.
Brandenburg an der Havel liegt im Westen des Landes Brandenburg und ist ca. 70 km von Berlin entfernt. Die Stadt besteht aus einer Gesamtbevölkerung von ca. 71 000 Einwohnern. Mehrere Stadtteile kennzeichnen die Stadt, unter anderem auch der Stadtteil Nord, in welchem die Nikolaus-von-Halem-Straße gelegen ist. Nord ist geprägt durch eine monotone Architektur mit überwiegend viergeschossigen DDR-Zeilenbauten, aber auch durch einen deutlich grünen Charakter. Der Stadtteil zeichnet sich durch viele positive Standortfaktoren, wie die Lage zum Wasser, zum Marienberg und zur Innenstadt aus.
Es ist vorgesehen, dass auf dem Grundstück Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in 14770 Brandenburg an der Havel befindliche mehrgeschossige Wohngebäude ganzheitlich zu sanieren. Ziel ist es, das optische Erscheinungsbild und den Gebrauchswert des Gebäudes maßgeblich zu erhöhen. Das Objekt soll sich, vor allem durch einen Aufbruch der Monostruktur von den anderen, im Wohnquartier Brandenburg Nord üblichen Wohngebäuden abheben. Dies kann durch neue Gestaltungselemente geometrische Formen und Farbkonzepte erfolgen.
Im Rahmen der geplanten Baukosten und der vorhandenen Bestandsstruktur sollen den zukünftigen Mietern nachfrageorientierte familien- und generationsgerechte Wohnungsgrundrisse angeboten werden sowie komfortabler und moderner Wohnraum geschaffen werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 10. Oktober 2019 finanziert werden. Es wird insofern ein Wohnungsmix von 75 % gefördertem Wohnraum und 25 % frei finanziertem Wohnraum nach der vermietbaren Fläche erwartet. Im Zusammenhang mit möglichen Grundrissänderungen sind die Vorgaben und Hinweise aus der vorgenannten Richtlinie zu beachten.
Der Fokus richtet sich auf 2- bis 4-Raumwohnungen, wobei in den 25 % des frei finanzierten Wohnraums auch wohnwerterhöhende Ausstattungsmerkmale (z. B. bei Bädern) gewünscht sind. Es sollte ein ausgewogener Wohnraummix entstehen. Einraumwohnungen sind zu vermeiden.
Im Bereich des geförderten Wohnraums als auch im frei finanzierten Wohnhraum gelten die Wohnungsgrößen der aktuell zur Grunde gelegten Förderrichtlinie.
— Bei der Planung der Grundrisse sollte, vor allem bei den 3 bis 4 Raumwohnungen, darauf geachtet werden, dass in den Küchen Platz für Sitzmöglichkeiten vorgesehen werden,
— Ebenso sind größere Flure mit Abstellmöglichkeiten für die 3-4 Raumwohnungen wünschenswert,
— Von der Planung von amerikanischen Küchen sollte Abstand genommen werden,
— Badausstattung:
—— 2 Raumwohnungen: Dusche oder Badewanne (Mix im Gebäude),
—— 3 Raumwohnungen: Erdgeschoss mit Dusche und alle übrigen Wohnungen mit Badewanne,
—— 4 Raumwohnungen: alle Wohnungen mit Badewanne (im frei finanzierten Bereich gern ein separates WC),
— Die Anschlüsse für Waschmaschine und ggfs. Trockner sollten ausschließlich im Bad festgelegt werden,
— Neben einer natürlichen Belichtung sollte ebenfalls auf möglichst wenige Verschachtelungen und Verwinkelungen geachtet werden.
Die Zugänglichkeit des Objektes über die Außenanlagenbereiche des Grundstücks sowie der Wohnungen und Kellergeschosse muss so barrierefrei wie möglich gestaltet werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen zu folgenden Terminen erbracht werden:
— Entwurfsplanung: 30. September 2021,
— Genehmigungsplanung: 30. Dezember 2021.
Die Baukosten (KGR 300-400) dürfen [Betrag gelöscht] EUR netto je m2 Wohnfläche gemäß WoFIV nicht überschreiten.
Sollten mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Teilnahmebedingungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die bei den nachfolgenden Kriterien die meisten Punkte (maximal 100 Punkte) erhalten:
1. Vergleichbare Referenzen (Komplettsanierung mit Grundrissänderungen gemäß Objektliste Gebäude/Wohnen der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mindestens 20 Wohneinheiten, mind. Honorarzone III; Leistungsphasen 2-8) und deren wirtschaftliches Volumen, Finanzierung mit öffentlichen Mitteln sowie gestalterische Qualität (maximal 60 Punkte):
a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, je Referenz 4 Punkte (maximal 20 Punkte),
b) Zusatzpunkte für vergleichbare Referenzen die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden; je Referenz 1 Punkt (maximal 5 Punkte),
c) wirtschaftliches Volumen (KGR 300-400 in Euro netto) der vergleichbaren Referenzen, max. die 5 volumenmäßig höchsten Referenzen, über 2 Mio. EUR je vollständige [Betrag gelöscht] EUR 0,2 Punkte (Beispiel: Kosten i. H. v. 2.15 Mio. EUR ergeben 0,2 Punkte)(je Referenz maximal 2 Punkte, insgesamt maximal 10 Punkte),
d) Bewertung der gestalterischen Qualität (Fassade, Kubatur) der vergleichbaren Referenzobjekte; es wird beurteilt, ob und inwieweit das Referenzobjekt insbesondere bei Fassade und Kubatur eine ansprechende und qualitätsvolle Gestaltung erkennen lässt; dabei werden Punkte zwischen 0 (ungenügend) und 5 (sehr gut) vergeben (sehr gut: 5; gut: 4; befriedigend: 3; ausreichend: 2; mangelhaft: 1; ungenügend: 0); wenn mehr als 5 Referenzobjekte benannt sind, gehen die am besten bewerteten in die Wertung ein (maximal 25 Punkte),
2. Personelle Ausstattung des Bewerbers (maximal 40 Punkte):
a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt, ab 3 bis einschließlich 11 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungseinheiten) 1-9 Punkte, ab 12 Mitarbeiter 10 Punkte (maximal 10 Punkte),
b) Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Architekten (Hochbau) im Projektteam insgesamt, je Architekt 2 Punkte (maximal 6 Punkte),
c) Berufserfahrung in der Planung (LP 1-5) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt, von 5 Berufsjahre bis einschließlich 12 Berufsjahre 1-8 Punkte, mehr als 12 Jahre 8 Punkte (maximal 8 Punkte),
d) Berufserfahrung in der Bauleitung (LP 6-9) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt, von 5 Berufsjahre bis einschließlich 11 Berufsjahre 7-13 Punkte, mehr als 11 Jahre 13 Punkte (maximal 13 Punkte).
Bei der Bewertung der Berufserfahrung wird der Durchschnittswert auf die zweite Nachkommastelle gerundet und die Punkte werden auch mit der zweiten Nachkommastelle vergeben. Beispiel Bauleitung: Berufserfahrung 6,33 Jahre entspricht 8,33 Punkte.
e) Fortbildung im Vergaberecht (maximal 3 Punkte):
Nachweis der Fortbildung im Vergaberecht eines für die zu vergebenden Leistung in Leistungsphasen 6 und 7 vorgesehenen Projektbeteiligten seit 2019: 3 Punkte.
Der Auftraggeber erhält Optionen, den Auftragnehmer für die Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Teilnahmeanträge soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach III.1.1) dieser Bekanntmachung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages unter II.2.7) beruhen auf eine Schätzung, die von einem Ausführungsbeginn nach dem Zuschlag und der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 ausgeht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB,
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
d) Angaben zur Rechtsform des Bieters,
e) Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen,
f) Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
g) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z. B. Architekten- oder Ingenieurkammer), auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
a) Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume) in EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen: 3 Mio. EUR für Personen- und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden) oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit diesen Mindestdeckungssummen,
c) im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften und im Auftragsfall zur Verfügung zu stehen (§ 47 VgV).
Zu b) Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Personen- und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist die Eigenerklärung zum Bestehen einer solchen Versicherung oder die Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen.
a) Auflistung von Referenzen zu vergleichbaren Leistungen/Objekten (Komplettsanierung mit Grundrissänderungen gem. Objektliste Gebäude/Wohnen der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mindestens Honorarzone III, Leistungsphasen 2-8). Zulässig sind Referenzen, bei denen zumindest die Leistungen der Leistungsphase 4 nach dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden und die Leistungen der Leistungsphase 8 bis zum Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurden. Die Auflistung umfasst Angaben zum Referenzgeber, zum Ansprechpartner beim Referenzgeber, zum Leistungsumfang (Leistungsphasen), zum Auftragswert, zu den Baukosten (KGR 300-400 in Euro netto), zur Anzahl der Wohneinheiten, ob der Auftrag mit Fördermitteln finanziert wurde und zur Leistungszeit. Für jede Referenz sind eine Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und eine aussagekräftige Visualisierung des Objektes vor und nach der Sanierung (insbesondere Kubatur und Fassade) beizufügen,
b) Auflistung von Personen die die Leistung tatsächlich erbringen werden (Angabe Name, berufliche Qualifikation, Leistungsphasen, Dauer der Berufserfahrung) sowie Kennzeichnung, wer die Projektverantwortung in den jeweiligen Leistungsphasen haben soll,
c) Angabe der Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Architekten/Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (anzugeben in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Vollzeit = 40 Wochenstunden),
d) Nachweis über die Berufszulassung des Bewerbers,
e) Eigenerklärung, dass mindestens 1 Mitarbeiter i. S. d. § 65 BauO Brandenburg bauvorlageberechtigt ist,
f) Angabe und ggf. Nachweis zur Fortbildung im Vergaberecht der Projektbeteiligten für Leistungsphasen 6 und 7.
Zu a) Beizufügen sind mind. 2 Referenzen, die sich auf die Leistungsphasen 2-8 für die Komplettsanierung von Wohnblöcken mit mindestens 20 Wohneinheiten (Objektplanung Wohngebäude) beziehen.
Zu c) Bei der Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Architekten/Ingenieure und sonstigen technischen Mitarbeiter sind insgesamt mindestens vier Vollzeitäquivalente erforderlich.
Zu e) Eigenerklärung, dass mindestens 1 Mitarbeiter i. S. d. § 65 BauO Brandenburg bauvorlagenberechtigt ist.
Architekten und Ingenieure i. S. d. § 75 Abs. 1 und 2 VgV; zugelassen sind Personen, die gemäß der Brandenburgischen Bauordnung bauvorlageberechtigt sind. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der über die beschriebene Berechtigung verfügt.
Vertragsbedingungen (Architektenvertrag); Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Interessenten unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegeben Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen.
Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen.
Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLHRMWA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 3744607-0
Fax: +49 30/[removed]