Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 38 ff HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilsbronn
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilsbronn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 38 ff HOAI
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen geplant. Es soll am vorgesehenen Standort eine Kindertagesstätte mit fünf Kindergarten- sowie 3 Krippengruppen einschließlich ausreichend Frei- und Spielflächen auf den Außenanlagen entstehen.
Bauhofstr. 26
91560 Heilsbronn
Für den Neubau der Kindertagesstätte sollen nun die Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI i.V.m. Anlage 11 für die Leistungsphasen 1-9 sowie die erforderlichen besonderen Leistungen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung.
Besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI; die Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für die Angebotsabgabe (Formblätter für den Teilnahmewettbewerb) möglich. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerberbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Kontaktdaten, Gründungsjahr) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Kontaktdaten, Gründungsjahr, Leistungsanteil) (soweit zutreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten.
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulativ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG sowie § 21 Abs. 1 SchwArbG.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bieterr bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen der Angebotsabgabe unter Verweis auf § 36 Abs. 1 S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Aufforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt ein Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bieter muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Aufforderung nachzureichen.
Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz und dem spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Geforderte Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017-2019) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bieters geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KGr. 500+600, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bieter eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind (§ 75 Abs. 1 VgV). Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Tages über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Zu erbringender Nachweis: Siehe Ziffer III.1.1) Bauvorlagenberechtigung gem. Art. 61 BayBO
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrages beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitraum (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genau angegeben werden. Daher sind diese im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform gem. § 126b des Bürgerlichem Gesetzbuches ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bieter trägt das Risiko der firstgemäßen Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stel-lungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfirst auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfirst auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gem. Ziffer III.1.1) auch die weiteren Angaben gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs, 2 VgV nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilsbronn
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9872 / 806-20
Fax: +49 9872 / 806-66
Internet-Adresse: www.heilsbronn.de