DigitalPakt Schule: Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel – 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV002.21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule: Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel – 4 Lose
Der Landkreis Oberhavel beschafft im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019-2024 mobile Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises.
Lieferung von iPad´s und Zubehör
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel:
— Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Kirschweg 2, 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck,
— Exin-Förderschule, Marianne-Grunthal-Str. 1 b, 16792 Zehdenick,
— Linden-Schule, Bernauer Str. 55, 16515 Oranienburg,
— Regenbogenschule, Am Bahmdamm 20, 16761 Hennigsdorf,
— Margeriten-Schule, Margeritenstr. 3, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf,
— Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Berliner Str. 78, 16761 Hennigsdorf,
— Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum (3 Standorte):
—— Andre-Pican-Str. 39, 16515 Oranienburg,
—— Willy-Brandt-Str. 20, 16515 Oranienburg,
—— Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick.
Lieferung von:
— 591 iPad´s,
— 635 Apple Pencil,
— 591 Tastatur-Cases.
Zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von iPad´s und Zubehör.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel:
— Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Rathenaustr. 43, 16761 Hennigsdorf,
— F.F.-Runge-Gymnasium, Willy-Brand-Str. 20, 16515 Oranienburg,
— Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Emma-Ihrer-Str. 7 b, 16727 Velten,
— Marie-Curie-Gymnasium, Waldstraße 1 a, 16540 Hohen Neuendorf,
— Louise-Henriette-Gymnasium, Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8, 16515 Oranienburg,
— Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Hubertusstr. 27, 16547 Birkenwerder,
— Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Str. 30, 16515 Oranienburg,
— Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Str. 32, 16727 Velten,
— Exin-Oberschule, Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick,
— Oberschule Lehnitz, Mühlenbecker Weg 9, 16515 Oranienburg OT Lehnitz.
Lieferung von:
— 568 iPad´s,
— 632 Apple Pencil,
— 632 Tastatur-Cases.
Zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von Notebooks
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel:
— Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Rathenaustr. 43, 16761 Hennigsdorf,
— Strittmatter-Gymnasium, Oranienburger Str. 30 a, 16775 Gransee,
— Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Kirschweg 2, 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck,
— Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Hubertusstr. 27, 16547 Birkenwerder,
— Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Str. 30, 16515 Oranienburg,
— Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Str. 32, 16727 Velten,
— Regenbogenschule, Am Bahndamm 20, 16761 Hennigsdorf,
— Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Berliner Str. 78, 16761 Hennigsdorf,
— Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum (3 Standorte):
—— Andre-Pican-Str. 39, 16515 Oranienburg,
—— Willy-Brandt-Str. 20, 16515 Oranienburg,
—— Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick.
Lieferung von 317 Notebooks
Zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von Ladewagen und Ladekoffer für iPad´s sowie Ladewagen für Notebooks
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel:
— Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Rathenaustr. 43, 16761 Hennigsdorf,
— F.F.-Runge-Gymnasium, Willy-Brand-Str. 20, 16515 Oranienburg,
— Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Emma-Ihrer-Str. 7 b, 16727 Velten,
— Marie-Curie-Gymnasium, Waldstr. 1 a, 16540 Hohen Neuendorf,
— Louise-Henriette-Gymnasium, Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8, 16515 Oranienburg,
— Strittmatter-Gymnasium, Oranienburger Str. 30 a, 16775 Gransee,
— Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Kirschweg 2, 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck,
— Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Hubertusstr. 27, 16547 Birkenwerder,
— Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Str. 30, 16515 Oranienburg,
— Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Str. 32, 16727 Velten,
— Exin-Oberschule, Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick,
— Oberschule Lehnitz, Mühlenbecker Weg 9, 16515 Oranienburg OT Lehnitz,
— Exin-Förderschule, Marianne-Grunthal-Str. 1 b, 16792 Zehdenick,
— Linden-Schule, Bernauer Str. 55, 16515 Oranienburg,
— Regenbog...
Lieferung von:
— 13 Tablet-Ladewagen,
— 58 Tablet-Ladekoffer,
— 16 Notebook-Ladewagen.
Zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formular 4.0 „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens:
—— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR.
Je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die geforderten Mindestumsätze für die jeweiligen angebotenen Lose zu addieren. Das bedeutet, z.B. bei Abgabe für alle Lose, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 1,5 Mio. EUR netto je Geschäftsjahr, vorliegen muss.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Angabe von mindestens 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, aus den letzten 3 Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. „Vergleichbar“ meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formular 4.1 „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Geschaftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens zum 10.3.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RMCV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland