Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren Referenznummer der Bekanntmachung: 18-2021 EU Los 1-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren
Lieferung von Schulbüchern für die sich in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark befindlichen Förderschulen in Werder und Kleinmachnow; Gymnasien in Bad Belzig, Kleinmachnow, Michendorf, Stahnsdorf und Teltow; Gesamtschule Teltow sowie Oberstufenzentren Werder, Groß Kreutz, Kleinmachnow und Teltow für das Schuljahr 2021/2022.
Lieferung von Schulbüchern
Wolkenberg Gymnasium Am Wolkenberg 14, 14452 Michendorf,
Fläming Gymnasium Ernst-Thälmann-Str. 2, 14806 Bad Belzig,
Schule „Am Plessower See“ mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ Kemnitzer Chaussee 75, 14542 Werder/Havel
Lieferung von Schulbüchern für die Gymnasien in Michendorf und Bad Belzig sowie die Förderschule in Werder.
Lieferung von Schulbüchern
Vicco-von-Bülow-Gymnasium Heinrich-Zille-Str. 30, 14532 Stahnsdorf,
Immanuel-Kant-Gymnasium L.-Herrmann-Str. 4, 14513 Teltow
Lieferung von Schulbüchern für die Gymnasien in Stahnsdorf und Teltow.
Lieferung von Schulbüchern
Weinberg-Gymnasium Am Weinberg 20, 14532 Kleinmachnow,
Gesamtschule Teltow A.-Wiesbach-Str. 4, 14513 Teltow,
„Schule am Schleusenweg“ mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Schleusenweg 84, 14532 Kleinmachnow
Lieferung von Schulbüchern für das Gymnasium in Kleinmachnow, die Gesamtschule in Teltow und die Förderschule in Kleinmachnow.
Lieferung von Schulbüchern
OSZ Technik Teltow Potsdamer Str. 4, 14513 Teltow,
OSZ Technik Teltow Stahnsdorfer Damm 1, 14532 Kleinmachnow,
OSZ Werder ST Werder Altenkirch-Weg 6-8, 14541 Werder/Havel,
OSZ Werder ST Groß Kreutz, Am Gutshof 7, 14550 Groß Kreutz / Havel
Lieferung von Schulbüchern für die Oberstufenzentren in Teltow, Kleinmachnow, Werder/Havel und Groß Kreutz/Havel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU),
— Der Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Formular 3.3 EU),
— Erklärung des Bieters über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Formular 3.3 EU).
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Benennung mindestens einer Referenz die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Formular Erklärung zu Referenzleistungen),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mindestentgeltanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Unvollständig eingereichte Angebotsunterlagen werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht.
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRMVB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
„15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“