Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow – Los 11 Heizungs- und Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: Krö28031-21-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow – Los 11 Heizungs- und Sanitärinstallation
Heizungs- und Sanitärinstallation.
Grace-Hopper-Gesamtschule
Mahlower Str. 146
14513 Teltow
Neubau einer 4. bis 5-zügige Gesamtschule als Ganztagesschule und Zweifach-Sporthalle als ein Solitär. Realisiert wird der Neubau mit massiver Bauweise, bestehend aus tragenden Stahlbetonteilen und KS-Mauerwerk. Das dreigeschossige Gebäude hat eine Grundrissabmessung von ca. 105 m x 92 m und ist teilweise unterkellert.
BGF: 13 686,32 m2 BRI: 63 241,42 m³
Angaben zum Leistungsbild:
— 1 St. Fettabscheider KESSEL EasyClean inkl. Messgeräte, Schächte und Module,
— 601,00 m SW Abwasserrohre aus PE,
— 1 072,00 St. Elektroschweißmuffen, PE,
— 1 798,00 m Edelstahl Systemrohr, CrNiMo,
— 764,00 m Dämmhülsen,
— 927,00 m Dämmung, Steinwollerohrschale,
— 911,00 m Dämmung, Isolierschlauch,
— 126,00 St. Rohrschotts,
— 1,00 St. Enthärtungsanlage,
— 1,00 St. Doppelpumpenanlage,
— 1,00 St. Druckerhöhungsanlage,
— 50,00 St. Installationselemente Waschtisch n,
— 48,00 St. Tiefspül-WC DIN EN 997 aus Sanitärporzellan,
— 1,00 St. Fernwärmestation „Wasser/Wasser“,
— 5 503,00 m Rohr C-Stahlrohr mittelschwer nahtlos schwarz, AD 21,3 mm – 88,9 mm,
— 8,00 St. Heizbänke,
— 21,00 St. Konvektoren,
— 36,00 St. Vertikalheizkörper,
— 345,00 St. Flachheizkörper,
— 1 St. KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen (Löschwasserleitungen „trocken“, – Feuerlöschanlagen,
— 14,00 St. Deckenstrahlplatten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Diese beinhalten:
— Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Diese beinhalten:
— Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Diese beinhalten:
— Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz mit dem Angebot sind einzureichen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR5VH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland