Ersatz der Großen Schleuse Gleesen einschl. Anpassung der Vorhäfen, Bauabschnitt 3 – Oberer Vorhafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021833000004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz der Großen Schleuse Gleesen einschl. Anpassung der Vorhäfen, Bauabschnitt 3 – Oberer Vorhafen
Arbeiten zum Endausbau des Oberen Vorhafens der Neuen Schleuse Gleesen.
Im Wesentlichen umfasst die Leistung Erd-, Nassbagger-, Spundwand-, Verankerungs-, Dichtungs- und Deckwerksarbeiten.
Emsbüren, Ortsteil Gleesen
— ca. 6 000 m3 Bodenaushub (trocken),
— ca. 79 200 m3 Bodenaushub (nass),
— ca. 17 600 m3 Boden liefern und einbauen,
— ca. 6 000 m3 Boden, zwischengelagert, einbauen,
— ca. 28 300 m2 Deckwerk und Dichtung ausbauen,
— ca. 6 100 m2 geosynthetische Tondichtungsbahnen einbauen,
— ca. 7 200 m2 geosynthetische Tondichtungsbahnen ausbauen,
— ca. 33 100 m2 Tondichtung einbauen,
— ca. 36 200 m2 Deckwerk einbauen,
— ca. 900 m Dichtungsanschluss an Spundwand unter Wasser,
— ca. 8 500 m2 Böschungssicherung herstellen,
— ca. 1 500 t Stahlspundbohlen liefern,
— ca. 10 500 m2 verankerte Spundwand herstellen,
— ca. 5 200 m2 Stahlspundbohlen ziehen,
— ca. 3 800 m2 Wegebau (Schottertragschichten),
— Ausrüstung Uferspundwand, Korrosionsschutzarbeiten,
— Rückbauarbeiten (vorhandener Betriebsweg, Leitungen, Poller, Fundamente usw.),
— Wasserhaltungsmaßnahmen während der Sohlenarbeiten.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt
Worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im
Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Nachweise, Angaben und Unterlagen zu übergeben:
— Mind. 2 Referenzen über den Unterwassereinbau von Weichdichtungen der letzten 10 Jahre,
— Konformitätserklärung und WPK für Geotextilien und Wasserbausteine des jeweiligen Lieferanten,
— Nachweis der Grundprüfung für den Unterwassereinbau von Weichdichtungen nach (RPW) nach ZTV-W LB 210,
— Geräteanordnung im Kanalquerschnitt für die Tonverlegeinheit mit allen erforderlichen Arbeits- und auch Hilfsgeräten bezogen auf den Kanalquerschnitt,
— Erklärung über vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre (Unterwassereinbau, Weichdichtungen),
— Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertige),
— Schweißzertifikat für die Ausführungsklasse EXC3 (DIN EN 1090-2),
— Erklärung über den Einsatz lärm- und emissionsarmer Baumaschinen,
— „Geprüfter Taucher“ mit Abschluss IHK,
— Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nach DIN VDE 1000-10,
— Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]