Lieferung eines Seilbaggers für den festen Aufbau auf dem Schwimmgreifer „Elsflether Sand“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/713/348
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauenburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21481
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-lauenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Seilbaggers für den festen Aufbau auf dem Schwimmgreifer „Elsflether Sand“
Lieferung von einem Seilbagger/-kran für den Wasserbau zum festen Aufbau auf den vorhandenen Schwimmgreifer „Elsflether Sand“ mit Ausrüstungen Ausleger, Winden, Beseilung, Kranhaken, Zweischalengreifer und Mehrschalengreifer.
21502 Geesthacht
Lieferung von einem Seilbagger/-kran für den Wasserbau zum festen Aufbau auf den vorhandenen Schwimmgreifer „Elsflether Sand“ mit Ausrüstungen Ausleger, Winden, Beseilung, Kranhaken, Zweischalengreifer und Mehrschalengreifer.
Das Einsatzgewicht Bagger einschließlich Ausleger und Ausrüstung darf auf Grund der vorgegebenen Tragfähigkeit und der baulichen Gegebenheiten Schiffskörper des SG „Elsflether Sand“ insgesamt 60 t nicht überschreiten.
Bei einer Reichweite ab Drehpunkt Oberwagen zwischen 7,00 m und 7,50 m und Höhe der Auslegerspitze 9,00 m über Wasserlinie muss eine Last von 22 t gehoben werden können. Die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 64 Schwimmende Geräte mit allseitiger Sicherheitsabstand 500 mm zwischen sich drehenden Hebezeugen und Decks, Schanzkleid, Ausrüstungen müssen bei der Ausführung des Oberwagens und beim Aufbau auf dem SG „Elsflether Sand“ erfüllt werden.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauenburg
Postleitzahl: 21481
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://wsa-lauenburg.wsv.de