Neubau zweier Kindertagestätten in Visbek Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Visbek
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.visbek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau zweier Kindertagestätten in Visbek
Die Gemeinde Visbek beabsichtigt, 2 funktions- und flächengleiche 6-gruppige Kindertagesstätten an 2 unterschiedlichen Standorten zu planen und zu realisieren. Die Planung soll für jeweils 6 Gruppen erfolgen, ggfs. kommen jedoch zunächst nur 4 Gruppen zur Ausführung und 2 Gruppen sind als Erweiterungsplanung zu verstehen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe werden die Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung in diesem Vergabeverfahren vergeben.
Die Inbetriebnahme der beiden Gebäude ist für den Sommer 2022 geplant.
Die Baukosten werden mit 3 000 000,- Euro brutto der KG 300 + 400 DIN 276 je Gebäude veranschlagt.
Die Leistungen sollen im Rahmen eines Generalplanervertrages vergeben werden. Ein Vertragsmuster findet sich in den Anlagen dieser Bekanntmachung.
Gemeinde Visbek
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Die Kindertagestätten werden zum einen im zentrumsnahen Visbeker Neubaugebiet Poggenkamp und zum anderen im Neubaugebiet Goldenstedter Straße entstehen. Weiteres zum Umfang der beiden Bauaufgaben ist den Anlagen (Baubeschreibung, Raumbuch, Funktionsdiagramm) zu entnehmen.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 der §§ 34, 40, 51 sowie (tlw.) 55 vergeben. Die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objekt- und Freianlagenplanung, 5 bis 6 der Tragwerksplanung sowie 5 bis 9 der Technischen Ausrüstung sind optional und werden stufenweise vergeben.
Eine feste Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4. Anschließend werden, bei einer positiv beschiedenen Baugenehmigung, die optionalen Leistungsphasen 5 bis 9 (bzw. 6 bei TWP), ggfs. stufenweise, beauftragt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die optionalen Leistungsphasen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bramlage-schwerter.de
Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHDZTQ/documents.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechende Datei zu weitergehenden Informationen zur Vergabeplattform.
Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9)).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet, werden die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerbern ausgewählt.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHDPPZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.