Seniorendienste Haus Gracht 2. BA - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2021-4549
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-seniorendienste.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Seniorendienste Haus Gracht 2. BA - Abbrucharbeiten
Gegenstand der Ausschreibung sind die Abbrucharbeiten.
Modernisierung und Erweiterung Haus Gracht
Das Haus Gracht ist eine Pflegeeinrichtung der ersten Generation und wurde um 1967 erbaut. Nach über 50 Jahren Nutzung ist der gesamte Komplex Modernisierungsbedürftig. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde in einem ersten schritt das Planungsteam zusammengestellt. Als besondere Anforderung des Trägers wurde die Modernisierung und Erweiterung im laufenden Betrieb formuliert. Für dieses Logistische Problem wurde eine tragfähige Lösung erarbeitet und das Bauprojekt in 2 Bauphasen unterteilt:
Im 1.BA vom Mai 2019 bis Februar 2021 wurde im Bereich des abgebrochenen Verbindungsbaus ein Neubau (Erweiterungsbau) mit 109 Pflegeplätzen und einem Erdgeschossteil mit Funktionsräumen errichtet (Querbaukörper Mitte, fertiggestellt).
Im 2. BA vom März 2021 bis Dezember 2022 soll der Bestandsbaukörper auf den Rohbau zurückgebaut, um einen Saal erweitert und umfassend saniert werden.
Allgemeine Informationen zur Baustelle:
Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe eines Angebots die Örtlichkeit zu besichtigen.
Alle Abbruch- und Demontagearbeiten sind in einem bestehenden Gebäude, in den Geschossen EG bis 6. OG, auszuführen. das Gebäude wird bauseits mit einem Fassadengerüst versehen. Der Materialtransport ist selbst zu organisieren, zur Verfügung steht das innere Treppenhaus sowie 2 Gerüsttreppen. Ein Baukran befindet sich nicht vor Ort.
Der Titel Baustelleneinrichtung umfasst Leistungen, die über die nach DIN 18299 / 4.1.1 als Nebenleistung zu erbringende Baustelleneinrichtung hinausgehen. Diese ist als Nebenleistung in die Leistungspositionen der übrigen Titel mit einzukalkulieren. Die Baustelle ist nur über ein innenliegendes Treppenhaus und ein Außenliegendes Gerüst zu erschließen. Hieraus Resultierende zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. Spätestens 14 Kalendertage vor beginn der Bauarbeiten ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen, der mindestens alle zentralen Einrichtungen, Verkehrswege, befestigte Flächen, Lagerplätze, sowie Kfz-Stellplätze etc. enthält (Der Anliegende Baustelleneinrichtungsplan stellt Diesbezüglich nur einen Vorschlag dar). Die Erstellung des Baustelleneinrichtungsplan wird nicht gesondert vergütet." Zur Baustelleneinrichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungsnachweise/Unterlagen sind vor Auftragserteilung innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen:
—— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes,
—— Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer den Pflichten zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung(Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. „Bescheinigung in Steuersachen“,
—— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Vor Auftragserteilung ist innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen:
—— Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
Liste der in den letzten 3 Jahren ausgeführten, vergleichbaren Projekte: Angabe der wesentlichen Leistungen mit Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten Leistung, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechperson mit Kontaktdaten.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
—— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass jederzeit während der Leistungserbringung eine deutschsprachige Entscheidungsperson auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus).
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr abzugeben (akzeptierte Dateiformate: pdf, d84, p84, x84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Angebote per E-Mail oder in Papierform sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
—— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr (Angebotsschreiben),
—— Leistungsbeschreibung als pdf-Datei, wenn möglich zusätzlich als GAEB-Datei,
—— Liste vergleichbarer, in den letzten 3 Jahren ausgeführter Projekte,
—— Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer),
—— Eigenerklärung zur Eignung, bzw. Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird.
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
— Die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/227979) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.