DL-Konzession zur Einrichtung u. Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreis Siegen-Wittgenstein Referenznummer der Bekanntmachung: 156103 63 0121
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
DL-Konzession zur Einrichtung u. Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreis Siegen-Wittgenstein
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreis Siegen- Wittgenstein.
Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreisgebiet Kreis Siegen Wittenstein, vorgesehener Vertragsbeginn: 1.1.2022; Umfang ca. 450 Übertragungseinheiten (ÜE) beim Teilnehmer.
- Kriterium: 1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 75 %.
- Kriterium: 2. Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber 25 %.
Ergänzung zu II.2.5) Zu 1. Das niedrigste Angebot erhält max. 750 Punkte. Höhere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot. Zu 2. Das höchste Angebot erhält max. 250 Punkte. Niedrigere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechende der Abweichung zum höchsten Angebot. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl aus der Addition erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt E1 Eigenerklärungen Eignung inkl. Referenzen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt E1 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt E1 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt E1 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=3415.733.1.DOCX
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser unabhängig vom Datum der Erstellung die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.),
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Erklärung, dass die Beteiligung am Konzessionsverfahren in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist,
— Eigenerklärung für Ausschlussgründe gemäß Formular E 521EU.
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung folgende Nachweise beizubringen:
— Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate –Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder gleichwertiges
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt oder Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder des Steueramtes der Gemeinde oder Gleichwertiges.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt E1 Eigenerklärungen Eignung inkl. Referenzen nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt E1 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt E1 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt E1 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=3415.733.1.DOCX
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
— Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung, dass der/die Bewerber sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist. Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage „Eigenerklärungen“ abzugeben,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung (E2 531 EU),
— ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV)/Eignungsleihe (nach § 47 VgV),
— Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (E3 532 EU/E4 533 EU).
Bewertungskriterien:
Weiterhin sind folgende Angaben zu machen, die z. T. in die Bewertung der Eignung einfließen:
Darstellung des Umsatzes des Unternehmens/Bewerbers, bezogen auf:
a) den Gesamtumsatz des Unternehmens/Bewerbers (keine Wertungspunkte),
b) den Umsatz für die Leistungen, die ausschließlich auf AÜA für Brandmeldungen oder vergleichbare AÜA für Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Gleiches gilt im Fall der Eignungsleihe.
Erläuterung der Bewertung:
Jahresumsatz für Leistungen, die ausschließlich auf AÜA bezogen sind, der Jahre 2018-2020:
— Jahresumsatz grösser als 0,8 Mio. = 100 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,7 Mio. und kleiner/gleich 0,8 Mio. = 75 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,5 Mio. und kleiner/gleich 0,7 Mio. = 50 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,1 Mio. und kleiner/gleich 0,5 Mio. = 25 Punkte,
— Jahresumsatz kleiner/gleich 0,1 Mio. = 0 Punkte.
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Konzessionsnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen verfügen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Konzessionsgebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt E1
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=3415.733.1.DOCX
Nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt E1 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt E1 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
1. Referenzangaben,
2. Eigenerklärung/Nachweis über die Zertifizierung des Bieters für die Einrichtung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen gemäß DIN 14675,
3. Erklärung, Einrichtung/Betrieb wird in Anlehnung nach VdS 2466 durchgeführt,
4. Erklärung, dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle zu benennenden Ansprechpartner (s. u.: Projektleiter und Stellvertreter) sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen,
5. Bestätigung, dass der Bieter für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle, mit Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle, nur qualifiziertes Personal einsetzen wird, und dass dieses Personal gemäß dem Standard eines Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mit der Stufe Ü2 oder gleichwertig, geprüft und als zuverlässig anerkannt ist,
6. Erklärung/Nachweis Betrieb Alarmempfangsstelle/Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518 mit Zertifizierung mit Angabe der Zertifikatsnummer und Nachweis.
Bewertungskriterien:
1. Bewertung der u. g. Projektreferenzen,
2. Anzahl durchschnittlichen jährlichen vollzeitverrechneten Beschäftigten in dem Fachbereich Sicherheitstechnik und Brandmeldetechnik (Gefahrenmeldetechnik) der letzten 3 Jahre,
3. Angabe des für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personals mit Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation, getrennt nach Projektleitung und Stellvertretung, zur Bewertung der Führungskräftequalifikation. Es wird erwartet, dass die genannten Personen auch tatsächlich nach Abschluss des Konzessionsvertrages eingesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder die Projektleitung und/oder die stellvertretene Projektleitung wechseln, wird erwartet, dass die jeweiligen Nachfolger eine vergleichbare Qualifikation aufweisen,
4. Erläuterung – Sicherstellung der Projektpersonalqualifizierung über Vertragslaufzeit.
Bewertung:
Anzahl der vollzeitverrechneten Beschäftigten, die nur im Tätigkeitsbereich der angebotenen AÜA Anlagentechnik eingesetzt werden:
— über 10 Mitarbeiter (MA) = je MA einen Punkt, max. 80 Punkte, weniger als 10 MA = 0 Punkte,
— Personalprofil der Projektleitung u. d. stellvertretenden Projektleitung (getrennte Wertung) Hohe Qualifikation (= Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung, z. B. Elektrotechnik, ITK- Technik oder gleichwertig) = 50 Punkte,
— durchschnittliche Qualifikation (= Meisterbrief in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 25 Punkte,
— geringe Qualifikation (Facharbeiter in einem Beruf mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) = 10 Punkte,
— Qualifikation für Projekt nicht erkennbar = 0 Punkte.
Qualifizierung Projektpersonals über Vertragslaufzeit:
— Qualifizierungsverfahren (QV) gut geeignet = 100 Punkte,
— QV ausreichend geeignet = 50 Punkte,
— QV nicht geeignet = 0 Punkte.
Bewertung für jede Referenz:
— Vollständigkeit (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) je 10 Punkte.
Zwei positive Referenzen als Eigenerklärung über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen mit mind. 200 Übertragungseinheiten oder von gleichwertigen Alarmübertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen in der gleichen Größenordnung mit mindestens 200 Übertragungseinheiten und dem Betrieb einer Alarmempfangsstelle/Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518, die verantwortlich abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2020 begonnen worden sein. Es werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Zeitraum: 2016-2020) anerkannt.
Bei den o. a. Projektreferenzen sind der Name des Auftraggebers/Konzessionsgebers, dessen Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Anlagenvolumen, Anzahl der ÜE, Abwicklungszeitraum, Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie – falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde – der Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde anzugeben (Erklärung gemäß Formblatt oder eigene Erklärung).
Diese ergeben sich aus allen Ausschreibungsunterlagen und den Ausschreibungsergebnis. Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein & alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter*innen beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort & Schrift. Der Konzessionsnehmer setzt für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle & den Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle nur qualifiziertes Personal ein, welches nach einem Sicherheitsstandard z. B. Sicherheitsprüfgesetz eines Landes geprüft & als zuverlässig anerkannt ist.
Auftragnehmer, Nachunternehmer, Verleiher von Arbeitskräften unterliegen den Vorgaben des Tariftreue- & Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW v. 22.3.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen (§ 2 TVgG-NRW) sind Bestandteil des Angebots & beziehen sich (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte, die im EU-Ausland tätig sind & die Leistung dort erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen.
Unterlagen sind bis zum 10.3.2021 vollständig über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de herunterzuladen. Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind als Upload in Textform auf Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges europaweites Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) entsprechend der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) durchgeführt.
Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgt in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt werden.
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die 4 am besten geeigneten Bewerber ermittelt, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewertung erfolgt über die ermittelte Punktzahl zum Teilnehmerwettbewerb.
In der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) werden die 4 o. g. Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote können die 4 am besten geeigneten Bieter zur Verhandlung über ihr Angebot eingeladen werden. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung zumindest teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung getrennt zu erklären.
Sollten aufgrund der Erstangebote nach Auffassung des Auftraggebers keine Verhandlungen erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, ohne eine Verhandlung das Bewertungs- und Zuschlagsverfahren für den Vertragsabschluss mit einem Konzessionsnehmer durchzuführen.
Im Falle der Verhandlung werden mit bis zu 4 geeigneten Bewerbern die erforderlichen Klärungen zum Angebot und Vertrag durchgeführt.
In der Verhandlung können alle Teile des Vertrages einschließlich des Angebots, mit Ausnahme der Mindestbedingungen verhandelt werden. Mit Abschluss der Verhandlungen (ggf. mehrere Runden) werden die verbleibenden Bieter zum finalen Angebot aufgefordert.
Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien zum Angebotspreis erteilt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Leistungsbeschreibung etc. sollen unverzüglich, spätestens bis zum 4.3.2021, erfolgen. Sie sind grundsätzlich in elektronischer Form über den Bereich
„Bieterkommunikation“ der Vergabeplattform zu stellen.
Die Antworten werden ebenfalls über die „Bieterkommunikation“ zur Verfügung gestellt. Hierüber werden registrierte Bewerber automatisiert benachrichtigt. Eine Registrierung auf der Plattform wird daher empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Telefon: +49 2931 / 82-0
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland