RV über Aus- und Umbauleistungen von Bestandsgebäuden als GU-Leistung im Bereich des Wohnungsbaus Referenznummer der Bekanntmachung: VV 760-2020 sw

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=n4CKA2LGVzI%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV über Aus- und Umbauleistungen von Bestandsgebäuden als GU-Leistung im Bereich des Wohnungsbaus

Referenznummer der Bekanntmachung: VV 760-2020 sw
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262700 Umbau von Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

F & W Fördern und Wohnen AöR („F & W“) ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1 500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32 000 Plätze.

Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann F & W die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit den zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen werden regelmäßig geeignete Unternehmen beauftragt, die in der Lage sind, bei Bedarf auch kurzfristig – und häufig auch schlüsselfertige – Bestandsgebäude umzugestalten.

Um die Beauftragung im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Generalunternehmern entsprechende Rahmenvereinbarungen („Mehrfachrahmenvereinbarung“) für den Umbau/Ausbau, für die Sanierung und für die Modernisierung von Bestandsgebäuden mit den Nutzungen Büro, Gewerbe und Wohnen sowie soziale Einrichtungen geschlossen werden.

Dabei geht es insbesondere um Bauleistungen der Kostengruppen 300 und 400 sowie ggfs. jeweils mit korrespondierenden Leistungen der Kostengruppe 600 nach DIN 276.

Bewerbungen sind willkommen von erfahrenen Unternehmen, die bereit sind, als Generalunternehmer die Verantwortung für die Erbringung aller im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Leistungen der genannten Kostengruppen zu übernehmen.

Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
45261210 Dachdeckarbeiten
45261300 Klempnerarbeiten
45262800 Ausbau von Gebäuden
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45320000 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
45324000 Gipskartonarbeiten
45330000 Installateurarbeiten
45410000 Putzarbeiten
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

FHH Gesamtes Stadtgebiet Hamburg Die konkreten Standorte der Umbauvorhaben ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien Hansestadt Hamburg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Generalunternehmerleistungen für

— Instandsetzungen,

— Instandhaltungen,

— Modernisierungen,

— Umbauten,

— Erweiterungen

Von einem oder mehreren Bestandsgebäude(n), welche im jeweiligen Abruf ganz oder auch nur zum Teil den Kostengruppen 300, 400 und 600 nach DIN 276-1:2018-12 (1. Ebene) zugeordnet werden.

Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels eines „Musterbauvorhabens“. Die Beauftragung dieses Bauvorhabens – es handelt sich um die Modernisierung der Beratungsstelle der AWO in der Günther-Püstrow-Str. 4 in Hamburg-Farmsen – stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. F & W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag – je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen – mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt wird. Die Bieter, die mit ihrem Angebot für das Musterbauvorhaben ebenfalls

Überzeugen konnten, werden – wie der hier Erstplatzierte – Rahmenvereinbarungspartner und erhalten damit die Gelegenheit, bei einem der folgenden Abrufe mit anderen Umbauprojekten der F & W beauftragt zu werden.

Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit („Abruf“) ist wie folgt geplant:

Bei der Vergabe der Einzelaufträgen wird F & W als Zuschlagskriterien den Preis mit der stärksten Gewichtung (50 bis 70 %), die verbindlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermine sowie ggfs. das Organisationskonzept und die Qualifikation der Projektleitung mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F & W Planungs- bzw. Vergabeunterlagen für das zu errichtende Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Rahmenvertrags-Unternehmen – ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden – auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Art und Weise der finalen Angebotsabgabe wird von F & W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der RV-Partner und der Geheimwettbewerb und zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der bestimmten Einreichungsfrist geöffnet werden.

Zu Ziff. II.1.5: Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind nur schwer prognostizierbar. F & W wird in den kommenden Jahren einen Teil ihrer Bestandsgebäude – insgesamt verfügt F & W über fast 150 Gebäude – umbauen, sanieren und modernisieren. Der Auftragswert aller Gewerke für die einzelnen Objekte dürfte dabei jeweils zwischen 0,2 Mio. EUR und 3,0 Mio. EUR brutto liegen. Das Gesamtvolumen der geplanten Investitionen in den Gebäudebestand wird in den 4 Jahren der Vertragslaufzeit etwa 25-30 Mio. EUR betragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 12
Höchstzahl: 16
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.

Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).

Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt.

Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.

Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:

— WL1 und WL2: 300 Punkte,

— TL1: 100 Punkte,

— TL2: 600 Punkte.

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.

— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,

— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,

— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,

— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,

— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.

Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird F & W die Option zur Überschreitung der jeweiligen Geschätzten Bedarfsmengen um 50 %, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, eingeräumt.

Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerbungsbogen kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 und PL2 ausgeschlossen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Aus- und Umbauarbeiten, vorzugsweise von Bestandsgebäuden als Generalunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.

F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.

TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Aus- und Umbauarbeiten, vorzugsweise von Bestandsgebäuden als Generalunternehmer) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im späteren Verfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 10
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3)

Genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F & W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.2.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. F & W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass F & W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.

6. F & W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.

7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.

8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 17.3.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 20/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird. Die Verhandlungsgespräche werden

— nach Wahl von F & W unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie – in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden.

9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F & W ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von F & W zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD3VC.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2021