Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstr. 14 in Wismar, Los 25A Ausstattung Sporthalle – Multifunktionales Sportgerät
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.perspektive-wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstr. 14 in Wismar, Los 25A Ausstattung Sporthalle – Multifunktionales Sportgerät
Die Bauleistungen werden im Rahmen des Ersatzneubaus eines Hortgebäudes mit Sportfeld auf dem Grundstück Dahlmannstrasse 14 in 23966 Wismar erforderlich. Dabei tritt die Perspektive Wismar gGmbH als Bauherr auf.
Die Leistung wird als Gesamtleistung ausgeschrieben und vergeben. Sie unterteilt sich jedoch in 2 Leistungsbereiche.
Zu beachten sind die unterschiedlichen Bauherrn dieser 2 Teilleistungen.
Teilleistung 1 Perspektive Wismar gGmbH, Auf der Helling 14, 23966 Wismar Teilleistung 2 Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 23966 Wismar.
Sporthalle/Multifunktionshalle
Dahlmannstr. 14
23966 Wismar
Multifunktionscenter:
— 1 psch. Baustelleneinrichtung,
— 1 psch. Umweltverträglichkeit,
— 1 St. Stahlrahmenkonstruktion,
— 1 St. Vormontagesatz mit Elektroseilwinde,
— 2 St. Weichbodenmatte mit Haltegurt,
— 1 St. Schlüsselschalter,
— 1 St. Drucktaster,
— 2 St. Kletterwand 1,25 x 2,50 m,
— 1 Satz Klettergriffset groß,
— 1 Satz Klettergriffset mittelgroß,
— 2 Satz Schraubenset,
— 1 St. Tellerschaukel,
— 1 St. Klettertau 2,50 m,
— 8 St. Schraubkarabiner,
— 1 psch. Einweisung,
— 1 psch. Dokumentationsunterlagen,
— 1 psch. Wartung 5 Jahre.
STES-16-0055
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstr. 14 in Wismar, Los 25A Ausstattung Sporthalle – Multifunktionales Sportgerät
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.