Neubau Kinderkrippe u. Kindergarten – Leistungen gem. § 55 HOAI – LPH 1-9, Anlagengruppe 4,5,6,7 Referenznummer der Bekanntmachung: 051-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wiessee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumanagement-rosenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderkrippe u. Kindergarten – Leistungen gem. § 55 HOAI – LPH 1-9, Anlagengruppe 4,5,6,7
Neubau Kinderkrippe und Kindergarten Gemeinde Bad Wiessee – Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 – LPH 1-9, Anlagengruppe 4, 5, 6, 7; (weitere Angaben – siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – LPH 1-9, Anlagengruppe 4, 5, 6, 7;
1. Ort der Ausführung: Südteil des Schulareals auf dem Gemeindegebiet Bad Wiessee, Grundstück, FlNr. 102/2 der Gemarkung Bad Wiessee.
2. Art um Umfang der Planung: Folgende bauliche Maßnahme ist auf Grundstück planerisch umzusetzen; Neubau eines Kindergartengebäudes in 2 Modulen nach Maßgabe der Darstellung auf Seite 6 der als Anlage 4a beigefügten Machbarkeitsstudie zur Unterbringung des Kindergartens, sowie einer Kinderkrippe und von Dienstwohnungen für Fachpersonal.
a.) Funktionale Anforderungen: In dem neu zu errichtenden Gebäude sind folgende Betreuungskapazitäten unterzubringen: Kinderkrippe – 48 Kinder in 4 Gruppen; Kindergarten – 50 Kinder in 2 Gruppen; Neben den eigentlichen Gruppenräumen sind in nutzungsangemessenem Umfang Räume/Bereiche als Schlafräume, Küchen- und Essbereiche, Räume für Fachpersonal, Bewegungsräume, Treffpunkte und Begegnungsbereiche für Eltern und Gäste, Lagerräume, ein Putz- und Reinigungsmittelraum (unzugänglich für Kinder) sowie Materialräume vorzusehen. Dabei kann es zur Mehrfachnutzung von Räumen und Bereichen kommen, ohne, dass jedoch Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Im Dachgeschoss der beiden Module sind jeweils Dienstwohnungen für Betreuer oder sonstiges Personal vorzusehen.
b.) Konstruktive und gestalterische Anforderungen: Gestalterisch sind zwei, zueinander versetzt anschließende (siehe Machbarkeitsstudie, Anlage 4a, S. 6) zweigeschossige Gebäudemodule mit ausgebautem Dachgeschoss und einem Satteldach vorzusehen, welche sich in Bezug auf Gebäudehöhe, Dachneigung und Fassadengestaltung in den vorhandenen Gebäudebestand auf dem Schulareal der Gemeinde Bad Wiessee einzufügen haben, ohne diesen zwangsweise zu kopieren. Konstruktiv ist eine Festlegung zur Bauweise (Holz oder Massivbau) noch nicht erfolgt. Die Gebäudemodule sind so zu planen, dass eine spätere Erweiterung um einen weiteren in südöstlicher Richtung versetzten Baukörper (3. Modul +Sporthalle gemäß S. 7 und 8 der Machbarkeitsstudie, Anlage 4a) möglich ist. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist vorgesehen.
c.) Gebäudetechnik: Heizung: Die Wärmeversorgung ist zunächst durch eine Zentralheizung vorzusehen. Eine Festlegung zur Heizungsart ist noch nicht erfolgt. Die Heizung ist so zu planen, dass eine eventuelle Umstellung/Umrüstung auf Fernwärmeversorgung problemlos möglich ist. Sanitäranlagen: Die Sanitärbereiche sind wie folgt kindgerecht auszustatten: Kinderkrippe: Ausstattung mit Wickeltisch mit fester Treppe und integriertem Waschbecken; Kleinkindgerechte Toiletten; Möglichkeit, Kinder komplett zu reinigen, z.B. Dusche; Spiel- und Planschgelegenheiten; Bodenablauf; Kindergarten: Ausstattung mit Toiletten, die durch Sichtschutzwände getrennt sind, um die Privatsphäre der Kinder zu wahren; Die Toiletten sind dem Alter und der Größe der Kinder angepasst; Waschbecken, Spiegel, Seifenspender und Handtuchhalter sind so angeordnet, dass sie von Kindern mit und ohne Behinderung leicht erreicht werden können; Duschgelegenheit; Elektrotechnische Anlagen: Bei der Planung der elektrotechnischen Ausstattung ist darauf zu achten, dass die Anlagen wartungsarm und einfach zu bedienen sind. Sicherheitsrelevante Schaltbereiche sind so zu planen, dass diese für die Kinder nicht erreichbar sind. Aufzugsanlage: Soweit für die barrierefreie Erschließung erforderlich, ist eine Aufzugsanlage zu planen.
d.) Flächen:
— BGF Modul 1 (Kinderkrippe) 1 500 m2;
— BGF Modul 2 (Kindergarten) 1 200 m2;
— Freifläche Kinderkrippe 750 m2;
— Freifläche Kindergarten 1 400 m2;
3. Termine Planungsbeginn:
— Mai/Juni 2021; Baubeginn: Juli 2022;
— Fertigstellung: Januar 2024;
— Nutzungsaufnahme: Mai 2024;
4. Kosten/Budget (Brutto):
— Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR;
— Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR;
— Kostengruppe 500: [Betrag gelöscht] EUR.
Zur Abgabe eines Angebotes werden diejenigen 3 bis 5 Bewerber aufgefordert, die sich nach der Wertung der Teilnahmeanträge anhand der Kriterien und Gewichtung als am geeignetsten erwiesen haben (d. h. die höchste (Gesamt)Punktzahl erreicht haben): Bewertung lt. veröffentlichte Kriterien. Bei Punktgleichheit nach Auswertung der Bewerbungen in Bezug auf die Eignungskriterien wird der AG im Losverfahren die Bewerber für das Verhandlungsverfahren ermitteln. Voraussichtlicher Präsentationstermin-/Verhandlungstermin: KW17/2021. Der tatsächliche Termin wird mit Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit in dem Bewerbungsbogen der Berufsabschluss als Ingenieur oder Architekt verlangt wird, wird auf § 75 VgV verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt und den darin geforderten Angaben und Nachweise in die Wertung einbezogen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerber sind verpflichtet, klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen. Unterbleibt eine durch den Bewerber durchzuführende Klärung von klar erkennbaren Unklarheiten bzw. Widersprüchen, können damit begründete Anträge für ein Nachprüfungsverfahren als präkludiert behandelt werden. Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Bewerbungsfrist/Angebotsfrist bei uns schriftlich (über die Plattform) einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Alle Bewerberfragen werden über die genannte Plattform beantwortet. Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Bewerber müssen sich selbständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Beachten Sie Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Ausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.