Ablesung von ca. 26 732 Gaszählern im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ablesung von ca. 26 732 Gaszählern im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Der Auftraggeber passt sämtliche Gasgeräte in Teilen seines Gasversorgungsgebietes von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas) an. Die Dienstleistungen Technisches Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Erhebung/Anpassung für die Standard-Gasgeräte und Anpassung von Sondergasgeräten sind für das gesamte betroffene Gasversorgungsgebiet bereits vergeben.
Zeitgleich mit der Umstellung aller betroffenen Endkunden auf H-Gas ist die Ablesung aller betroffenen Gaszähler im Zeitraum von maximal 45 Tagen vor bis maximal 31 Tage nach dem jeweiligen Abgrenzungsstichtag erforderlich.
Zur Ermittlung der Zählerstände innerhalb dieses Zeitraums wird der Auftraggeber in einem ersten Schritt die betroffenen Letztverbraucher zur Selbstablesung ihrer Messeinrichtung innerhalb einer Frist auffordern. Anschließend wird der Auftraggeber in einem zweiten Schritt bei den Letztverbrauchern, die innerhalb der gesetzten Frist keine Selbstablesung durchgeführt haben, auf die von den Erhebungs- u. Anpassungsdienstleistern innerhalb der genannten Frist von maximal 45 Tagen vor bis maximal 31 Tage nach dem jeweiligen Abgrenzungsstichtag erhobenen Messwerte zurückgreifen.
Bei den Letztverbrauchern, bei denen nach beiden vorgenannten Schritten keine verwertbaren Zählerstände vorliegen, soll in einem dritten Schritt die Ablesung der Gaszähler durchgeführt werden.
Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll diese Ablesung vergeben werden.
Der Auftraggeber geht aufgrund von Erfahrungswerten davon aus, dass die Ablesung der Gaszähler in diesem hier zu vergebenen dritten Schritt bei ca. 25 % der insgesamt abzulesenden Gaszähler (ca. 26 732 Gaszähler) durchgeführt werden muss.
Grundlage der Leistungen bilden die anerkannten Regeln der Technik.
Netzgebiete der NEW Netz GmbH in Grevenbroich, Mönchengladbach, Schwalmtal, Niederkrüchten, Viersen, Vorst und St. Tönis
Unter die vom Bieter zu erbringenden Leistungen fällt u. a. die Ablesung sämtlicher vom Auftraggeber zugewiesener Gaszähler innerhalb des vom Auftraggeber mitgeteilten Zeitraums unter Einhaltung der technischen Vorgaben für die Ablesung von Gaszählern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ablesung von Gaszählern im Projekt Erdgasumstellung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E29457758 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.