Lieferung von 2 baugleichen Drehleitern DLA(K) 23-12 für die Gemeinde Mainaschaff und Kleinostheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2xDLK Mainaschaff-Kleinostheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainaschaff
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63814
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 baugleichen Drehleitern DLA(K) 23-12 für die Gemeinde Mainaschaff und Kleinostheim
Lieferung von 2 baugleichen Drehleitern DLA(K) 23-12 nach DIN EN 14043 in interkommunaler Zusammenarbeit für die Gemeinden Mainaschaff und Kleinostheim.
Los 1 – 2 Drehleitern
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 2 baugleichen Drehleitern nach DIN EN 14043 als Generalunternehmer inkl. Lieferung des Fahrgestells.
Los 2 – 2 Beladungen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von 2 Beladungen für die in Los 1 beschriebenen Drehleitern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Drei Referenzen bei deutschen Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.