Neubau einer Grundschule mit Hort in 92439 Bodenwöhr, Fachplanungen TA Los 1 Anlgr. 1, 2, 3, Los 2 Anlgr. 4 und 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenwöhr
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bodenwoehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Grundschule mit Hort in 92439 Bodenwöhr, Fachplanungen TA Los 1 Anlgr. 1, 2, 3, Los 2 Anlgr. 4 und 5
Die Gemeinde Bodenwöhr beabsichtigt das derzeitige Schulgebäude aus dem Jahr 1955 abzubrechen und an gleicher Stelle ein auf die heutigen Anforderungen ausgelegtes neues Schulgebäude zu errichten. Die Planung und Errichtung der Grundschule soll unter dem Motto „Grüne Schule“ stehen.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Los 1 Anlagengruppen 1 bis 3 Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Los 2 Anlagengruppen 4 und 5
Für die Lphen 1 bis 7 nach § 55 Abs. 1 HOAI 2013; Geschäftssitz des Auftragnehmers. Lphen 8 u. 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI 2013 Baustelle in Bodenwöhr
Beauftragt werden sollen die Fachplanungsleistungen gemäß § 55 HOAI für den Neubau der Grundschule in Bodenwöhr
Mit Vertragsschluss wird eine abschnitts- bzw. bauteilweise und stufenweise Beauftragung vereinbart. Die jeweiligen Bauabschnitte sind voraussichtlich die Bauteile Grundschule und Hort. Eine weitere Untergliederung bleibt vorbehalten. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet für alle Bauteile die Leistungsphasen 1 und 2. Die Leistungsstufe 2 die Leistungsphasen 3 und (4 soweit erforderlich), die Leistungsstufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7 und die Leistungsstufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9. Mitzuverarbeitende Bausubstanz entfällt, da alle Anlagen neu installiert werden. Die Besonderen Leistungen, dies sind die Zuarbeit beim Brandschutznachweis, die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung, die Überwachung der Mängelbeseitigung und die Erstellung einer erweiterten Bestandsdokumentation als besondere Leistung der Leistungsphase 9. Diese werden nach Bedarf abgerufen. Der Prüfsachverständige Brand-schutz wird bauseits beauftragt. Im Einzelnen sind die zu bearbeitenden Gebäude bzw. Gebäudeteile aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan, bzw. der Beschreibung zu entnehmen. Die angenommenen Kosten der Kostengruppen 410 bis 430 betragen rund [Betrag gelöscht] Euro ohne MwSt. Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistungen der Lph 9, die über die Grundleistungen hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Bearbeitung der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2). Der Auftraggeber behält sich vor, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken und diese in Abhängigkeit von der Fortführung der Maßnahme stufenweise abzurufen.
— Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphasen 3 und (4), nach § 55 HOAI,
— Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7, nach § 55 HOAI,
— Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Grundschule mit Hort in 92439 Bodenwöhr, Fachplanung TA Los 1 Anl.gr. 1 bis 3, Los 2 Anl.gr. 4 und 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velburg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Technische Ausrüstung,mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für Architekten/Ingenieure, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit nicht durch das EuGH Urteil vom 4.7.2019 für unwirksam erklärt.
Die Bewerbungsunterlagen können digital über die Plattform: www.Staatsanzeiger-Services.de angefordert werden. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Bewerbungsunterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder unvollständige Bewerbungen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Anfragen, Nachfragen sind entweder über die Vergabeplattform oder an die in dieser Bekanntmachung angegebene Kontaktstelle per E-Mail zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Verfahren selbst oder zum Inhalt der geforderten Nachweise und Erklärungen werden in digitaler Form übermittelt, bzw. auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerbung / Anträge / Angebote sind in digitaler Form einzureichen (an das Vergabeportal). Das Zustellungsrisiko trägt der Bewerber. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und/oder Nachweise werden nicht nachgefordert (§56 Abs.2 VgV). Die Wichtungen und Wertungen der Bewerbungsunterlagen sind aus dem den Ausschreibungsunterlagen angefügtem Formblatt FB 12 zu entnehmen. Die Wichtungen und Wertungen der Verhandlungsstufe sind zur Information dem Formblatt FB 20 zu entnehmen. Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeiten der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen