TGA HLS – Umnutzung Gebäude 8 Referenznummer der Bekanntmachung: KJK 77 11 43 - 400.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karl-jaspers-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA HLS – Umnutzung Gebäude 8
Dienstleistung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1,2 und 3) für BV „Umnutzung Haus 8“
Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH Karl-Jaspers-Klinik
Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad Zwischenahn
Die Auftraggeberin errichtet zurzeit einen Ersatzneubau für das Stationsgebäude 8 (ehemals: Hannah-Arendt-Haus).
Nach Fertigstellung dieses Ersatzneubaus soll im Jahr 2022 das Stationsgebäude 8 außer Betrieb genommen und mit seinem Umbau/seiner Sanierung baulich begonnen werden.
Es ist beabsichtigt, den Anbau aus dem 1980er Jahren abzureißen und den dreigeschossigen Altbau aus den 1950er Jahren zu reaktivieren. Dieser dreigeschossige Altbau fügt sich in das denkmalgeschützte Ensemble der Karl Jaspers Klinik ein, wobei der Neubau eher wie ein Fremdkörper wirkt.
Ziel dieses VgV-Verfahrens ist die Beauftragung eines Planerbüros (Technische Ausrüstung – KG 410, 420 und 430) mit den entsprechenden TGA-Leistungen der Planung des Rückbaus und der Er-haltung/Reaktivierung des Altbaus. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.
Im Altbau sollen zukünftig, nach einer Komplettsanierung, folgende Funktionen untergebracht werden:
— eine Suchtstation mit 18 Betten und 2 Zustellmöglichkeiten,
— die physikalische Therapie welche sich zurzeit im UG des abzureißenden Neubaus befindet,
— eine Elektrokrampftherapie, zurzeit provisorisch in Geb. 9, mit ca. 5 Räumen,
— ein multifunktionales, behindertengerechtes Ambulanzzentrum für bisher auf dem Gelände des Auftraggebers verteilte hausinterne Ambulanzen. (Gerontopsychiatrische Ambulanz, die Mutter-Kind Ambulanz, Ambulanz für Autismusspektrumstörung und UKL-Ambulanz für emotional instabile Persönlichkeitsstörungen und ADS).
Im Rahmen der internen Projektanalyse wurden die vorhanden Raumkapazitäten mit den hypothetischen Nutzeranforderungen abgeglichen und in einer ersten Studie dargestellt. Ziel ist es auch, diese durch Nutzergespräche zu konkretisieren und ggf. zu verifizieren. Hier ist insbesondere die Ausgestaltung eines bisher nicht vorhandenen multifunktionalen Ambulanzzentrums von Bedeutung.
Das zu sanierende Gebäude umfasst ca. 1 430 m2 Nutzfläche und ca. 2 265 m2 Nettoraumfläche.
Der abzureißende Anbau hat eine Nettorumfläche von ca. 4 250 m2.
Auftraggeberin ist öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 GWB.
Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt:
— Lageplan,
— Bestandspläne,
— Machbarkeitsstudie (PL Architekten).
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu § 55 HOAI abruft, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen, also um ca. 48 Monate.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag),
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag),
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV,
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der vorgesehenen Leistungserbringer, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen,
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen,
8. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
Die in Ziff.III.1.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. „Jahresnettohonorarumsatz“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 1,2 und 3).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 8 und „Wertungsmatrix“).
Die in Ziff. III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. „Jahresmitarbeiterzahl“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 1,2 und 3).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2. „Jahresmitarbeiterzahl Dipl.- Ingenieure“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 1,2 und 3).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3. „Referenzobjekte Umbau oder Sanierung Gebäude“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 1,2 und 3) im Bereich
„Umbau oder Sanierung Gebäude“; die Leistungsphasen: 2-8 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 410,420 und 430; den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 410,420 und 430) > EUR 750 000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
4. "Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent), die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis einschl. 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2016 bis 2020
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und „Wertungsmatrix“).
5. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters für die Leistungsphase 8 Erklärung, im Auftragsfall eine Person Qualifikation Architekt, Dipl.- Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation -Bachelor-Abschluss oder eine qualifizierte Ausbildung mit Meister- oder staatl. gepr. Technikerabschluss sind gleichwertig) und mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der geforderten Erklärung.
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Dipl.-Ingenieur“ oder „Master of Engineering (M.Eng.)“ oder „Master of Science (M.Sc.)“ (oder jeweils: gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Dipl.-Ingenieur“ oder „Master of Engineering (M.Eng.)“ oder „Master of Science (M.Sc.)“ (oder gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EU gewährleistet ist. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen der „Teilnahmeantrag", der Lageplan, die Bestandspläne und die Machbarkeitsstudie (erstellt durch: PL Architekten GmbH, Am Viadukt 3-5, 52066 Aachen) bei.
2. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8RDPFB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.