Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung nach dem System Cook & Chill für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald Referenznummer der Bekanntmachung: Geschäftszeichen 1.10.3.423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünwald
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82031
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-gruenwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung nach dem System Cook & Chill für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung nach dem System Cook & Chill für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald.
Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald
Die Gemeinde Grünwald verfügt über 14 Kindertagesstätten mit insgesamt 691 Plätzen.
Der AN erstellt
— wöchentliche Speisepläne,
— getrennt nach Krippen- Kindergarten und Hortverpflegung,
— unter Beachtung eines 6-wöchigen Speisenzyklus.
Der AN liefert die Mittagessen.
Der Vertrag beginnt am 1.9.2021 und endet mit Ablauf des 31.8.2022. Er verlängert sich 3 – 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.08. eines Jahres gekündigt wird.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, längstens mit Ablauf des 31.8.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=210549
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=210549
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall: Für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (2-fach maximiert). Für Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (2-fach maximiert). Für reine Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (2-fach maximiert). Die Versicherungen sind spätestens zum Leistungsbeginn abzuschließen und die abgeschlossene Versicherung ist während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Hehe bereits besteht) wird nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=210549
Angabe von mindestens 3 – 3 Referenzen, Eigenerklärung zur Eignung über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen vergleichbarer wesentlicher Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers. Vorlage von Referenzbescheinigungen auf Formblatt 444 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nach Abgabe des Angebots.
Falls das Angebot in die engere wähl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner vor.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=210549
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Grünwald
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert wurden und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/verg