Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0510/460.561:002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graben-Neudorf
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.graben-neudorf.de/index.php?id=73
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Landschaftsbauarbeiten
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Landschaftsbauarbeiten.
Fröbelstr. 1
76676 Graben-Neudorf, OT Neudorf
— Rodungsarbeiten; Erdarbeiten in Teilflächen mit Auf- und Abtrag ca. 700 m³;
— 700 m2 Pflasterfläche in Teilflächen;
— ca. 50 t Sandsteinfindlinge, Quarderbruch;
— 1 Stck Gerätehaus, feuerverzinkt, L x B 3,80 m x 2,80 m;
— 3 Stck Sonnensegel unregelmäßig trapezförmig in versch. Größen: 6,25/4,50 x 7,00/8,50 m, 3,75/8,00 x 5,20/7,00 m, 10,00/6,00 x 6,50/7,75 m, inkl. Pfosten und Fundamente;
— verschiedene Spielgeräte inkl. Fundamentierung unterteilt nach U3- und Ü3-Bereich, z. B. Doppelschaukel, Konstruktion aus Robinie, Maße ca. 4,00 m x 1,70 m x H 2,46 m;
— Höhle aus Schachtringen; Hangrutsche Anbauhöhe 2,00 m;
— Kletterschräge 2,0 m;
— Balanciertau mit Halteseilen;
— Baumhaus mit 2 Plattformen, Grundfläche ca. 7,00 - 8,00 m x 3,00 m, Höhe bis 4,00 m, um vorhanden Baum vor Ort erstellen;
— Spieldorf mit Spielhaus (Grundfläche: 1,5 m x 1,5 m, Höhe: 1,50 m - 1,80 m), Piratenausguck (ca. 2,0 x 1,20 -1,50 m, Podesthöhe max. 0,59 m);
— Unterstand mit Pultdach (ca. 1,50 - 1,70 m x 1,20 - 1,50m) und Holzzaun (Robinienbretter, 15 - 20 cm breit, l = 1,50 m);
— Spielhaus (Robinie) ca. 2,3 x 2,5 m mit schiefwinkeligem Satteldach, Gesamthöhe ca. 1,70 m;
— Anbaurutsche (Edelstahl) B 0,5m, H 0,8 m;
— 2 Stck Spielhäuser mit Satteldach (Robinie) Grundfläche: 1,70 m x 0,80 m, mit Innenausstattung; Spielhaus (Robinie), groß, „windschiefe Ausführung“, mit Satteldach und Veranda, Grundfläche: 1,80 m x 0,90 m, mit Ausstattung;
— 1 Stck Kleinkinder-Bauchschaukel; Spielhaus aus Robinienkernholz mit Halbschalendach, L x B x H ca. 1,00 x 1,00 x 1,30 m;
Spielpodest (Robinie) ca. 2,50 x 2,00 m, Höhe ca. 30 cm;
Spielpodest (Robinie) ca. 1,00 x 2,00 m, Höhe ca. 0,40 m, dreiseitig in Hügel eingebunden;
— 31 Stck Einbau von Naturstämmen (Robinie) als Kletterstämme in verschiedenen Größen 2 - 8 m;
— Wasserspielbereich mit Spielplatzpumpe;
— Entwässerungsarbeiten;
— 190 lfm Stabgitterzaun inkl. 3 Stck Toranlagen;
— 14 Stck Baumpflanzungen;
— 790 m2 Pfanzfläche in Teilflächen (Beet 1 - 23);
— 375 m2 Rollrasen in Teilflächen;
— Fertigstellungspflege für Sommer- und Winterpflanzung.
Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Graben-Neudorf entsteht eine neue Kindertagesstätte für insgesamt 9 Gruppen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0,5 bis 6 Jahren. Das Gebäude hat 2 Vollgeschosse und ist teilunterkellert. Es sollen insgesamt rund 160 Kinder betreut werden. Das Bestandsgebäude wurde abgerissen. Das Grundstück eine Gesamtgröße von rund 4 000 m2. Der Neubau hat eine Abmessung von rund 72 m x 18 m.
Bei dem Baugelände handelt es sich um einen Neubau einer Freianlage für die 9-gruppige Kindertagesstätte sowie um den Vorplatz vor der Kindertagesstätte und ergänzende Maßnahmen im Bereich der Zufahrtsstraße und der Parkplätze. Das Außengelände wird mit Bewegungs- und Begegnungsbereichen neugestaltet. Ein Teil der Umgestaltung findet im Bereich des alten Geländes mit entsprechendem Vegetationsbestand statt.
Der Ausgang ins Außengelände erfolgt im Erdgeschoß über einen zentralen mittigen Ausgang sowie im U3-Bereich direkt aus den Gruppen. Der Ausgang aus dem Obergeschoss erfolgt über den vorgelagerten Laubengang und die anschließenden Treppenanlagen.
Die Gesamtgröße des Geländes beträgt ca. 2 606 m2, davon entfallen auf den U3-Bereich 326 m2 und auf den Vorplatz 488 m2.
Die Geländehöhe liegt ca. zwischen 106,00 m NHN und 108,50 m NHN.
Im westlichen und südlichen Teil des Außenbereichs sind in 1,90 m Tiefe unter Oberkante Fertigfußboden Erdkollektoren verlegt für die Wärmeversorgung verlegt.
Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 02.08.2021.
Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen für den Hauptauftrag:
— Hauptarbeiten m. Bepflanzung Beet 1-5: 1.3.2021 - 30.6.2021,
— Bepflanzung Beet 6 - 23: 19.10.2021 - 31.10.2021.
Für die Fertigstellungspflege im Anschluss an die Hauptarbeiten gelten folgende Fristen:
— Sommerpfanzung (Beet 1 - 5): 1.7.2021 bis 31.12.2022,
— Herbstpflanzung (Beet 6 - 23): 1.1.2022 bis 31.12.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reilingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68799
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx