WHG 962 – Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 962-1-1711
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 962 – Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 962 – Finsterwalder Straße 102 A in 13435 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 84 Wohneinheiten mit ca. 4 511 m2 Wohnfläche zu errichten. Zuvor muss ein bereits bestehendes Parkhaus abgerissen werden. Es ist ein quaderförmiger Baukörper mit 8 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Im Erdgeschoss befinden sich neben den Eingängen sämtliche Nebennutzflächen, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 7. Obergeschoss. Die insgesamt 84 Wohnungen sind zu gleichen Teilen in 1-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen aufgeschlüsselt. Die Wohnflächen entsprechen den Vorgaben der Förderrichtlinien und liegen zwischen ca. 35,5 und 67 qm. Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 848 qm. Die BGF erreicht ca. 7 102 qm.
13435 Berlin
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten:
Die WHG 962 Finsterwalder Straße 102 A in 13435 Berlin liegt im Bezirk Reinickendorf. Es umfasst den Neubau eines Wohngebäudes.
Gebäudeteile/Aufgänge: 1 Aufgang
Anzahl der Geschosse: 8 Geschosse, inkl. Dachgeschoss
Gebäudehöhe: Traufhöhe ca. 25 m
Anzahl der Wohnungen: 84
Anzahl Gewerbe: 0 m2 Wohnfläche: 4 511 m2
Baujahr: 2019- 2021 (Neubau)
Leistungen:
— Gründach inkl. Abdichtung und Dämmung ca. 916 m2,
— Attika- und Balkonbrüstungsabdeckung ca. 213 m,
— Fensterbänke ca. 168 Stück,
— Balkonbelag ca. 400 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 962 – Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.