VgV Verfahren ASB Vorpommern-Greifswald e. V., Ersatzneubau KITA und Hort in Wolgast, Fachplanung TGA Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 224/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Verfahren ASB Vorpommern-Greifswald e. V., Ersatzneubau KITA und Hort in Wolgast, Fachplanung TGA Elektro
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung „Elektro“ gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 4,5 und 6; Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung.
Der ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e. V. beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für die KiTa Friedrich-Fröbel in Wolgast an anderer Stelle (Am Stadtpark 1-3, 17438 Wolgast). Für dieses Vorhaben sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Fördermittelempfänger ist die Stadt Wolgast, die diese aufgrund vertraglicher Vereinbarung an den ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e. V. weiterleitet. Es wurde durch das Büro PHS mbH, Markt 20, 21, 17489 Greifswald eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Hiermit werden für das genannte Projekt folgende Leistungsbestandteile ausgeschrieben:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung „Elektro“ gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 4,5 und 6; Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung.
Es werden dann die 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, wobei diese hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens mit einer Gesamtpunktzahl von 400 und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet worden sein müssen.
Sofern auf Grund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt - bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1-5 – bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl bzgl. Platz 5 hinsichtlich der noch zu belegenden Plätze das Losverfahren zur Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach § 2 ArchIng M-V.
1) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (gemittelt),
2) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Planungsleistungen (gemittelt),
3) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen
1. Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1 Mio. EUR und sonstige Schäden 1 Mio. EUR,
2. Es ist der Nachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu erbringen.
Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
2. Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure n ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2018-2020),
3. Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2018-2020),
4. Qualitätssicherung.
Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 2- 8 des § 55 HOAI 2021 und auf den Zeitraum der letzten 3 Jahre einschließlich des laufenden Jahres (2018-2021) beziehen, wobei 2 Referenzen vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 2-8 bereits erbracht).
§ 2 Abs. 1 ArchIngG M-V
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß ArchIngG M-V,
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen,
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEDPHK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB