OV 2.14/2020 Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los 17: Malerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Helling 14
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anke Queisser
E-Mail:
Telefon: +49 3841/2240015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.perspektive-wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 2.14/2020 Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los 17: Malerarbeiten
OV 2.14/2020, Los 17: Malerarbeiten für den Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld.
23966 Wismar
— 2 632 m2 Tiefengrund Wände,
— 400 m2 Untergrund vorbereiten, GK,
— 2 232 m2 Untergrund vorberteiten, Putz,
— 1 320 m2 Tiefengrund Decke,
— 1 320 m2 Untergrund vorbereiten, GK-Decke,
— 16 m2 Untergrund vorbereiten Stützen,
— 2 632 m2 Grundierung Wände,
— 1 320 m2Grundierung Decken,
— 16 m2Grundierung Stützen,
— 85 m2 Dispersionsanstrich NAB-Klasse 1,
— 2 030 m2 Dispersionsanstrich NAB-Klasse 2,
— 16 m2 Anstrich Stützen,
— 425 m2 Anstrich Reinacrylat, Nassräume, Wände,
— 92 m2 Dispersionsanstrich KS-Wände,
— 450 m2 Betonlasur,
— 1 130 Anstrich NAB Klasse 2, Decken,
— 190 m2 Anstrich, Reinacrylat, Nassräume Decken,
— 50 m2 Anstrich Decken, Beton,
— 92 m2 Bodensiegel,
— 85 m Sockelstreifen,
— 274 m Anstrich Stahlzargen,
— 75 m Anstrich Treppen-und Brüstungsgeländer,
— 16 m Anstrich Stahlblechblende,
— 20 m2 Anstrich Putzfassade,
— 56 m2 Anstrich Decke, außen,
— 1 350 m Acrylfugen,
— 120 m Fugenabdichtung Treppenläufe.
STES-16-0055
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Reuterhort Wismar mit Sporthalle in 23966 Wismar, Dahlmannstraße 14
Postanschrift: Ostseeweg 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.