Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-053

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simmern
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6761820
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-sim.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YYHQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YYHQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Liter, einem 25 000 Liter Auffangbehälter, 3 transportablen Wasserwerfern sowie weiterem Zubehör zur Flächen- und Vegetationsbrandbekämpfung für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, sind zu beachten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35100000 Not- und Sicherheitsausrüstungen
35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
35111000 Brandbekämpfungsausrüstung
35112000 Rettungs- und Notfallausrüstung
35113000 Schutzausrüstung
35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
35121000 Sicherheitsausrüstung
44482100 Feuerwehrschläuche
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen

Brühlstraße 4

5469 Simmern Feuerwehrgerätehaus Simmern

Kreisgerätewerkstatt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Liter, einem 25 000 Liter Auffangbehälter, 3 transportablen Wasserwerfern sowie weiterem Zubehör zur Flächen- und Vegetationsbrandbekämpfung für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, sind zu beachten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2021
Ende: 31/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Drei Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

— fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt,

— Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden. (Alternativ z. B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1 oder 3),

— Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung zur Überprüfung der Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei natürlichen Personen wird daher um Mitteilung des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes gebeten. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z. B. OHG, KG, AG, GmbH, …) wird um Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes sowie der Eintragungsnummer gebeten,

— Insolvenzverfahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),

— Zahlung von Steuern und Abgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),

— Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),

— ISO 9000 ff (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter erbringt einen Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach DIN EN ISO 9000 ff, falls diese nicht vorhanden ist, ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 vorzulegen.

Vertragsbedingungen:

Es wird eine Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung der Fertigstellungsfrist je Kalendertag in Höhe von 0,083 % (0,5 % pro vollendete Woche) der Nettoauftragssumme einschließlich von Nachträgen bis maximal 5 % der Nettoauftragssumme einschließlich Nachträgen vereinbart.

Vertragsstrafe LTTG:

Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Herr Nowrot und Frau Kathrin Kölzer

In Vertretung Frau Doris Becker, Herr Michael Gutenberger und Herr Karl-Heinz Wagner

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vertragsstrafe LTTG:

Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.

Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Es wird eine Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung der Fertigstellungsfrist je Kalendertag in Höhe von 0,083 % (0,5 % pro vollendete Woche) der Nettoauftragssumme einschließlich von Nachträgen bis maximal 5 % der Nettoauftragssumme einschließlich Nachträgen vereinbart.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3YYHQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2021

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