Stadt Schweich, Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" in Schweich-Issel — Architekenleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweich
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54338
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6502 / 407-120
Fax: +49 6502 / 9390-120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweich.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweich
Postleitzahl: 54338
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schweich, Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" in Schweich-Issel — Architekenleistungen
Erbringung der Ingenierleistungen der Tragwerksplanung iSv §§ 49 ff HOAI (2013) für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" im Stadtteil Issel. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor.
Schweich
Erbringung der Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung iSv §§ 49 ff HOAI (2013) für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" im Stadtteil Issel. Im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes werden im Bereich der Krippengruppe kleine bauliche Veränderungen vorgenommen, um hier Raum für das Personal zu schaffen. In diesem Bereich soll eine Teeküche, Personal-WC, Hauswirtschaftsraum, Besprechungsraum sowie das Büro der Leiterin entstehen. Die bestehende Küche und Bistro werden durch bauliche Veränderungen zum Gruppenraum, ein anderer Gruppenraum wird zur Mensa umgebaut.
Das Kinder-WC wird in den Neubau verlagert. Der dadurch frei gewordene Raum wird ein Teil der neuen Küche.
Der Neubau beinhaltet den restlichen Teil der Küche inkl. Lagermöglichkeiten, Technikraum, Aufzug, WC & Wickelraum, 2 Gruppenräume mit jeweils dazugehörigem Schlafraum und Wickelraum, 2 Nebenräume, 2 Garderoben sowie ein Kinder-WC.
Im Obergeschoss wird der Personalraum zum Schlafraum umgebaut. der momentan als Lager genutzte Raum wird zum Nebenraum umgewandelt. Im Bereich des Neubaus entsteht ein Nebenraum, Abstellraum sowie ein Wickelraum. Der Aufzug verbindet beide Etagen miteinander. Der restliche Bereich des Neubaus bleibt unbebaut, allerdings soll der Bereich so ausgebildet werden, dass eine spätere Aufstockung jederzeit möglich ist.
Im Zuge der Maßnahme ist eine Sanierung der verzinkten Trinkwasserleitung, die im Deckenbereich des Erdgeschosses verlegt ist, zwingend erforderlich.
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Unterlagen entsprechend den Teilnahmebedingungen (Stufe 1) in der vorgegebenen Reihenfolge mit einzureichen. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Beurteilung der Bewerbungsunterlagen auf Basis der Teilnahmebedingungen (Eignungskriterien). Mit zunehmender Qualifikation und Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen kann eine Besserstellung erzielt werden. Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen, kann eine Besserstellung erzielt werden. Die Beurteilung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt durch das Wertungsgremium der Stadt Schweich. Bei gleicher Qualifikation entscheidet das Los.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus und die Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Sie sind ausnahmslos vorzulegen. Teilnahmeanträge, denen nicht alle Unterlagen beigefügt sind, werden als nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.) Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden nur nachgefordert, wenn sich nicht die Mindestanzahl von Bewerbern für die zweite Stufe qualifiziert hat.
1. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
2. Erklärung, dass Ausschlussgründe i.S.v. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV 2016). Die Vergabestelle erkennt grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen an.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
1. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 2,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio. EUR. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssummen vorzulegen. Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
2. Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der letzten 3 Jahre.
Kurze Vorstellung des Bewerberbüros (zum Beispiel: Organigramm) Bitte gehen Sie dabei auch auf die bisher durchgeführten Projekte und die Anzahl der in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter und deren Qualifikation ein.
1. Mindestens 3 Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren für realisierte Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, z.B. Schulen, Kindergärten oder andere Gebäude, deren Aufgabe mit Betreuung von Kindern verbunden ist.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieur gesetzten der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder (beratender) Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein Architekt oder entsprechender (beratender) Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz.
Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (I. Stufe des Verfahrens):
— Für die Bewerbung ist zwingend der Teilnahmeantrag der Zentralen Vergabestelle der VG Schweich zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
— Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort unter https://www.subreport.de/E61739931 heruntergeladen werden.
— Die Teilnahmeanträge sind im Original in einem verschlossenen und mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Etikett zu versehenen Umschlag bei der Zentralen Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang).
— Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
— Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gemäß § 56 II VgV sieht der Auftraggeber nur in folgenden Fällen vor:
Fehlende Nachweise werden nur nachgefordert, wenn sich weniger als 3 Bewerber für die Stufe II qualifiziert haben.
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.