Umbau und Erweiterung der ehemaligen Grundschule Großrosseln zur Kindertagesstätte

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Klosterplatz 2
Ort: Großrosseln
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossrosseln.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E68994585
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E68994585
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau und Erweiterung der ehemaligen Grundschule Großrosseln zur Kindertagesstätte

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Großrosseln plant aufgrund der aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Betreuung von Kindern sowie an die Betreuungseinrichtungen verbunden mit dem zu erwartenden steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen die Erweiterung bzw. Modernisierung des Betreuungsangebotes. Sie vergibt daher die Leistungen zur Überplanung des ehemaligen Schulhauses Großrosseln, Am Klosterplatz 4, Großrosseln, zur Kindertagesstätte. Gegenstand der Vergabe sind folgende Leistungen:

— Objektplanung Gebäude einschließlich Einrichtung (KG 600) ,

— Freianlagenplanung,

— Tragwerksplanung,

— Techn. Ausrüstung Anlagengr. 1,

— Techn. Ausrüstung Anlagengr. 4,

— Techn. Ausrüstung Anlagengr. 5,

— Techn. Ausrüstung Anlagengr. 6.

Folgende Gebäudenutzungen sind vorgesehen:

— Kindertagesstätte,

— Vereinsräume,

— Lagerräume für Vereine,

— Lagerräume für Gemeindeverwaltung.

Es existiert eine Vorplanung eines Architekturbüros. Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Gebäude und Einrichtung, Freianlagen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung Gebäude (LPh 3 bis 9) Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1, Küche und Lager 1, HW-Raum 1,

Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1,

Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1, Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Die Einrichtung (KG 600) der KiTA ist Planungsbestandteil.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Auftrag wird zunächst für die Leistungsphase 3 erteilt werden.

Unter Zugrundelegung der Leistungen für Leistungsphase 3 wird der Auftraggeber die Bewilligung von Fördermitteln beantragen. Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

Die zweite Stufe wird die Leistungsphase 4 sei, um mit Erlangung der Baugenehmigung die Förderfähigkeit des Projekts sicherzustellen.

Die weiteren Leistungsphasen (5 bis 8/9) sollen einzeln abgerufen werden.

Für die Freianlagen gilt:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Freianlagen des Vorhabens des Um- und Erweiterungsbaus der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Leistungsphasen 3 von 9.

Das Bestandsgebäude schließt mit seinen Grundstücksgrenzen unmittelbar an die Außenflächen des noch vorhandenen Kindergartens an. Es ist beabsichtigt die Außenfläche des vorhandenen Kindergartens mit der Fläche des neuen Gebäudes zusammen zu fügen. Die Gesamtfläche wird im Rahmen der Durchführung der Maßnahme eingefriedet. Die rechtsseitig vorhandene Parkplatzfläche wird in Teilen überbaut bzw. dem Außengelände als Grün- und Spielfläche zugeteilt. Die erforderlichen Personalparkplätze sind im rückseitigen Bereich des Geländes geplant. Die im Bereich zwischen Rathaus und ehemaliger Grundschule befindliche Außenanlage bzw. der vorhandene Parkplatz werden dem Kindergarten zwecks Parken bzw. Hol- und Bringtätigkeit zugewiesen. Eine räumliche Abgrenzung zur Umfahrungsstraße ist Planungsbestandteil.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von 2 einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den 2 Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport.

Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Als erste Stufe werden die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistugsphase 3), die für die Beantragung der Fördermittel erforderlich sind, beauftragt.

Alle weiteren Leistungsstufen werden nur beauftragt/abgerufen, wenn die beantragten Fördermittel bewilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt.

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5-8 abgerufen.

Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Tragwerksplanung für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1,

Küche und Lager 1, HW-Raum 1, Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1, Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1,

Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-

Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 6 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Beauftragung sämlticher Leistungen kann nur erfolgen, wenn die beantragten Fördermittel bwilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt,

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als erste Stufe werden die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistugsphase 3) beauftragt.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 abgerufen.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und der dritten Leistungsstufe oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung für die sog. Anlagengruppe 1 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1,

Küche und Lager 1, HW-Raum 1, Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1, Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1,

Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-

Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Beauftragung sämtlicher Leistungen kann nur erfolgen, wenn die beantragten Fördermittel bewilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt,

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als erste Stufe werden die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) beauftragt.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.

Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung für die sog. Anlagengruppe 4 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1,

Küche und Lager 1, HW-Raum 1, Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1, Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1,

Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-

Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Beauftragung sämlticher Leistungen kann nur erfolgen, wenn die beantragten Fördermittel bwilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt,

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als erste Stufe werden die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistugsphase 3) beauftragt.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.

Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung für die sog. Anlagengruppe 5 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1,

Küche und Lager 1, HW-Raum 1, Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1, Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1,

Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-

Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Beauftragung sämlticher Leistungen kann nur erfolgen, wenn die beantragten Fördermittel bwilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt,

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als erste Stufe werden die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistugsphase 3) beauftragt.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.

Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 6: Förderanlagen

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Planungsaufgabe betrifft die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung für die sog. Anlagengruppe 6 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte mit funktional und räumlich getrennten Vereinsräumen und Lagerflächen.

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude im rechten Gebäudebereich, entlang des Klassenflügels,

Durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Weiterhin wird im Bereich des Gebäudehauptzugangs die Eingangszone durch funktionale Räume baulich erweitert. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich des Bestandsgebäude komplett saniert und an die Vorgaben der Barrierefreiheit bzw. die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung angepasst. Im rückseitigen Bereich des Gebäudes ist unmittelbar am Treppenhaus die Einrichtung eines Fahrstuhls vorgesehen. Die Nutzungsebenen des Fahrstuhls sind Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Der vordere Bereich des Bestandsgebäudes erhält größtenteils Sozial-, Funktions- und Technikräume. Der Klassentrakt des Bestandsgebäudes wird zu Betreuungsräumen mit zugehörigen Nebenräumen ausgebaut. Der geplante zweigeschossige Erweiterungsbau (Erd-, Obergeschoss) erhält 2 Krippengruppen sowie den Speisesaal und den Bewegungsraum inklusive erforderlicher Nebenräume. Der Erweiterungsbau erhält erdgeschossig, über einen Wintergarten / Terrasse,

Einen unmittelbaren Zugang zum Außengelände. Insgesamt sind 7 Betreuungsräume (Gruppen-/Krippenräume) vorgesehen. Im Dachgeschoss des Gebäudes werden Vereinsräume sowie Lagerräume vorgesehen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes zusätzliche Lagerräume sowie erforderliche Technikräume eingerichtet. Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss werden im Zuge der Baumaßnahme beseitigt.

Folgende Gebäudenutzungen sind mit folgenden ca.-Nutzungsflächen (NUF) vorgesehen: Kindertagesstätte (ca. 1.330 m2 NUF), Vereinsräume (ca. 185 m2 NUF), Lagerräume für Vereine (ca. 86 m2 NUF), Lagerräume für Gemeindeverwaltung (ca 160 m2 NUF) zzgl. Flächen für Aufzug, Technik und Nebenflächen. Die Nutzungseinheiten sind von der Erschließung (hinteres Treppenhaus) so gewählt, dass der Betrieb der Kindertagesstätte ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Derzeitiger Planungsstand / Raumvorgabe KiTA mit Anzahl der Räume: Gruppenräume 5, Krippenräume 2, Förderräume 4, Büro Leitung 1, Personal 1,

Funktionsraum 1, Essensraum 1, Behinderten WC 1, Besucher WC 1,

Küche und Lager 1, HW-Raum 1, Ruheraum 3, Wickelraum 2, Waschraum 1, Bewegungsraum 1, Geräteraum 1, Lagerraum 1, Abstellraum 1, Putzraum 1, Wintergarten 1, Kinderwagen 1, Garderobe 1, Matschschleuse 1,

Außen-WC 1, Foyer / Flure / Treppenhaus / Technik nach Grundrisslösung.

Die angegebenen Räume orientieren sich an den Vorgaben der zuständigen Ministerien bzw. den Vorgaben der Fördermittelgeber sowie den Bedarfen der Trägergesellschaft. Die Angaben dienen als Grundlage zur Planungsfortschreibung und sind im Rahmen der Mindestanforderungen veränderbar.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsphasen sollen einzeln vergeben werden.

Die Beauftragung der zu diesem Los zu vergebenden Leistungen steht unter der auflösenden Bedingung der Bewilligung und Bereitstellung der zu beantragenden Fördermittel, da das Vorhaben nur mit diesen finanziert werden kann. Werden solche nicht bewilligt und bereitgestellt, wird das Vorhaben nicht realisiert und das gesamte Vergabeverfahren aufgehoben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-

Anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens einer der Referenzen muss den Bau einer KiTa betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Vorlage Referenzschreiben Bauherr 0-1 Punkt.

Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Detaillierte Bewertungsmatrix unter http://subreport Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.

Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Beauftragung sämtlicher Leistungen kann nur erfolgen, wenn die beantragten Fördermittel bewilligt und bereitgestellt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen steht demgemäß unter dem Vorbehalt,

Dass die erforderlichen Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Als erste Stufe werden die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) beauftragt.

Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich sind, beauftragt.

Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.

Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.

Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.

Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung steht unter der Bedingung, dass die beantragten Fördermittel durch die zuständige(n) Behörde(n) bewilligt und gewährt werden. Ein Zuschlag kann nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eintreten. Sollte die Finanzierung wegen Nichtgewährung der Fördermittel nicht gesichert werden können, wird das Verfahren aufgehoben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis in Kopie über die Berufsqualifikation des Architekten (Los 1),

Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs (für die Lose 2 bis 6). Zugelassen ist auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Satz 1 benennen 2. Im Falle der Beteiligung von Bewerbergemeinschaften sind auszufüllen:

a) Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, die Erklärung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

b) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.

c) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen, ggf. in einem Organigramm, welches dem Bewerbungsbogen beigefügt wird, anzugeben.

d) Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

e) Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

3. Eignungsnachweis für andere Unternehmen: Beabsichtigt der Bewerber, bei der Erfüllung eines Auftrages und/oder für Zwecke einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.

4. Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.

5. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

6. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und können ggf. nachgefordert werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nur für Los 1: Erklärung über einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer.

2. Nur für Los 3: Erklärung über einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer.

3. Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, bei Los 1 mind. 1 Mio. EUR und bei allen übrigen Losen mind. 500 TEUR für sonstige Schäden).

Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich des Loses, auf das ein Teilnahmeantrag vorgelegt wird. Bezieht sich der Teilnahmeantrag auf mehr als ein Los, müssen je Los Referenzen für 2 Projekte vorgelegt werden (diese Anforderung ist je Los auch erfüllt, wenn eine Referenz Gültigkeit für die Leistungsbereiche von mehr als einem Los hat).

Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2014) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 oder 9 (Los 3: Leistungsphase 6) realisiert worden sein. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.

Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin hinsichtlich seiner/ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Die Referenzen sind unter Verwendung des bereitgestellten Auswahlbogens einzureichen. Jedes Referenzprojekt sollte möglichst auf max. 2 Blatt DIN A3 dargestellt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vorlage aller geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/01/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/02/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/12/2020