Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung Nr. 20/Reifen/03

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUD7DQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUD7DQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in 2 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung Nr. 20/Reifen/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34350000 Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen:

Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse

Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse

Der Auftraggeber hat bundesweit mehr als 33.500 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus untersch. Fahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen z.B. handelsübliche PKW u. LKW sowie Geländefahrzeuge in untersch. Gewichtsklassen. Beispiele:

PKW: VW Golf, Skoda Fabia, Opel Astra, BMW 3 er, Audi A6

VAN: VW Caddy, T5, Multivan, MB Vito, Renault Traffic

Transporter u. LLKW: MB Sprinter, Fiat Ducato, VW Crafter, Renault Master

LKW: MB Unimog U5023, MB Arocs, Iveco [Betrag gelöscht] Euro Cargo, Iveco Trakker, MAN TGA, Scania Sattelzugmaschine

KOM: Iveco Daily 45E, Iveco Daily Minibus, Evobus Intouro, Evobus Tourismo

Anhänger: Pkw-Transportanh., Tiefladeanh., Containertransportanh.

Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit den maximal 5 wirtschaftlichsten Bietern eine jeweils gesonderte Rahmenvereinbarung über die Erbringung d. ausgeschriebenen Leistungen zu schließen.

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Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen:

Radwechsel

Demontage u. Montage eines Reifens

Reifenreparatur

Auswuchten stationär

Einlagerung.

Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 01.07.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 01.05.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung.

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Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende zwei Varianten:

1) Reporting Einlagerung:

Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten:

Fahrzeugkennzeichen,

Fahrzeugidentifikationsnummer,

Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension),

Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen),

Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen),

Letzte Einlagerung (Datum),

Einlagerungsort (Firmen-Adresse).

2) Reporting Leistungserbringung:

Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden zwei unterschiedlichen Datensätze beinhalten.

Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein.

Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
34324000 Räder, Teile und Zubehör
34351000 Reifen für Normalbeanspruchung
34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
34352100 Reifen für Lastkraftwagen
34352200 Reifen für Busse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bundesweit sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung mit eigenen Kapazitäten sicherstellen oder diese durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse):

Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind PKW, Van, Transporter, Geländewagen, leichte Kraftomnibusse und leichte Anhänger.

Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.

Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

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Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:

PKW: 8.083 Stück

Van: 5.295 Stück

Transporter: 6.517 Stück

Geländewagen: 3.147 Stück

Leichte KOM: 52 Stück

Leichte Anhänger: 69 Stück

Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 1:

[Betrag gelöscht] EUR

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In diesem Los werden Sommerreifen, Winterreifen, Kompletträder und Geländereifen benötigt.

In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in der Regel geländegängig u. sind im Los 1 als Geländewagen ausgewiesen. Insbesondere bei den leichten Geländefahrzeugen aus Los 1 sind einige Vorschriften zur Ausstattung mit Reifen zu beachten. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden unter anderem an die Bereifung hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen, wie zum Beispiel die Gelände- u. Wintertauglichkeit, werden durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr in Feldtests erarbeitet u. intern an den Auftraggeber veröffentlicht.

Bei den Fahrzeugen, welche in der Anlage Geländewagen Freigabeliste aufgeführt sind, sind daher ausschließlich die in dieser Anlage zugeordneten Reifen zu verwenden. Die Anlage kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers, telefonisch oder per E-Mail, Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.

Bei Nichteinhaltung d. Vorgaben der Bundeswehr, wird die Freigabe zur Nutzung des Fahrzeuges durch die Bundeswehr entzogen. Die Nichtbeachtung d. Vorgaben d. Bundeswehr u. des Auftraggebers führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

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Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.

Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.

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Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet.

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Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Anlage 3 – Preisblatt Los 1: Wert unter „Ergebnis Los 1“ / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.2.2025 begrenzt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
34324000 Räder, Teile und Zubehör
34351000 Reifen für Normalbeanspruchung
34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge
34352100 Reifen für Lastkraftwagen
34352200 Reifen für Busse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bundesweit sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung mit eigenen Kapazitäten sicherstellen oder diese durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse):

Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind Lastkraftwagen (LKW), Gelände-LKW, schwere Kraftomnibusse und schwere Anhänger.

Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.

Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

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Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:

LKW - 1.364 Stück

Gelände-LKW - 5.399 Stück

Schwere KOM - 367 Stück

Schwere Anhänger - 404 Stück

Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 2:

[Betrag gelöscht] EUR

— ----

In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in d. Regel geländegängig u. sind im Los 2 als Gelände-LKW ausgewiesen. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden für Gelände-LKW daher ausschließlich Multifunktionsreifen, Multi-Purpose Tyre (MPT) benötigt. Als MPT-Reifen (Multi Purpose Tyre) sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:

— Reifen, welche mindestens eine M+S Kennzeichnung tragen, oder

— Reifen, welche eine POR-Kennzeichnung (Professional Off-Road) tragen.

Weicht die neue Bereifung von der aktuell verbauten Bereifung ab, ist dies immer vor Einbau mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers abzustimmen und deren schriftliche Freigabe einzuholen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist ebenfalls vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers schriftlich Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.

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In diesem Los benötigt der Auftraggeber auch All Terrain (AT) und Mud Terrain (MT) Reifen. Darunter sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:

— AT-Reifen (All-Terrain), welche mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße 60 % zu Gelände 40 % gewährleisten,

— MT-Reifen (MUD-Terrain), welche mindestens mit M+S gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße und Gelände zu je 50 % oder überwiegend Gelände gewährleisten,

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Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.

Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.

— ----

Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet.

— ----

Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Anlage 4 - Preisblatt Los 2: Wert unter "Ergebnis Los 2" / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.02.2025 begrenzt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gültig für beide Lose:

Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.

Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.

Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.

Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.

Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck):

— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,

— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,

— Unterbeauftragung von Leistungen.

Aktueller Berufs-/ oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann.

Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gültig für Los 1:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben

Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 - Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 – Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.

Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR

Gültig für Los 2:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben

Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017

Mindestens 2 000 000,- EUR brutto im Geschäftsjahr 2018

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.

Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR

Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gültig für Los 1:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das

Los 1 – Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.

Gültig für Los 1:

Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche mit Angebotsabgabe eine bestehende Versicherungspolice oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens einreichen, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.

Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR

Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR

Gültig für Los 2:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.

Gültig für Los 2:

Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche mit Angebotsabgabe eine bestehende Versicherungspolice oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens einreichen, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.

Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR

Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gültig für Los 1:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld.

Gültig für Los 2:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gültig für Los 1:

Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung gefordert:

Es müssen mindestens 75 % der in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein.

Gültig für Los 2:

Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung gefordert:

Es müssen mindestens 60 % der in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/02/2021
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abw. zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verb. mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gem. §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich ist die Angebotsfrist um weitere 21 Kalendertage (Schließung Vergabestelle über Weihnachtszeit sowie angemessene Verlängerung aufgrund Covid-19 Pandemie u. deutschlandweiten Lockdown) verlängert. Die Vergabestelle ist v. 22.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 nicht besetzt. Hinweise u. Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise u. Fragen bei d. Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 01.01.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits berücksichtigt.

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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die v. d. Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftl. Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch f. die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied d. Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit d. Bieter o. die Bietergemeinschaft zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. d. Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann d. Bieter/die Bietergemeinschaft z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung f. den Teil d. Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch f. Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.

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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben u. Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch d. Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

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Ab einem Auftragswert v. 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz v. Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern u. bei d. Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern d. Bieter f. eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.

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Die ges. Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

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Vergabeart: Offenes Verfahren gem. § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV. Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Begründung:

In d. Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind alle Bedingungen zur Durchführung u. Erbringung d. Leistung sowie die objektiven Bedingungen f. die Auswahl d. Unternehmen festgelegt. Die Rahmenvereinbarungen dienen dazu, die Bedingungen f. die Aufträge, die während d. Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, festzulegen. Die Rahmenvereinbarung enthält somit alle Bedingungen f. den Einzelabruf. Um die Flexibilität u. den Servicegedanken gegenüber dem Kunden Bundeswehr hochzuhalten, ist d. Abschluss v. Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern folglich zwingend angezeigt. Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen daher je Los bis zu fünf Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Diese Konstellation ist d. zwingend notwendigen deutschlandweiten Flächendeckung geschuldet. Dies liegt darin begründet, dass die Fahrzeuge des Auftraggebers deutschlandweit verteilt sind u. aufgrund d. Reisetätigkeiten auch dauerhaft innerhalb Deutschlands unterwegs sind. Die Bewegungen d. Fahrzeuge sind weder vorhersehbar noch unterliegen sie repetitiven Verhaltensmustern d. Fahrzeugnutzer.

Die Rahmenvereinbarungen enthalten zwar alle Bedingungen u. Preise, jedoch hat d. Auftraggeber keinen Einfluss darauf, wann, in welchem Umfang u. bei welchem Vertragspartner ein tatsächlicher Abruf während d. Vertragslaufzeit erfolgt.

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Struktur d. Verfahrensart: Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV.

Erste Stufe - Zuschlag:

In d. ersten Stufe sollen bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Lieferung, zur Montage, zum Austausch u. zur Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in jedem Los geschlossen werden.

Zweite Stufe - Beauftragungen:

Die Fahrzeuge d. BwFuhrparkService GmbH sind deutschlandweit verteilt und bewegen sich aufgrund v. Reisetätigkeiten auch dauerhaft innerhalb Deutschlands. Diese Bewegungen sind weder vorhersehbar noch unterliegen diese einem repetitiven Verhaltensmuster d. Fahrzeugnutzer.

Die tatsächliche Auswahl des Rahmenvereinbarungspartners innerhalb eines Loses, welcher die Beauftragung in einem Bedarfsfall erhalten soll, wird durch den jeweiligen Fahrzeugnutzer selbst getroffen. Diese Auswahl basiert auf d. Entfernung des Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort. Der Fahrzeugnutzer wählt dabei das nächstgelegene Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort aus. Das nächstgelegene Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort kann durch den Fahrzeugnutzer durch eine v. Auftraggeber zur Verfügung gestellten Liste d. Service-Center aller Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Navigations-App wie z. B. Google Maps.

Vor-Ort - also im jeweiligen Service-Center - darf d. Fahrzeugnutzer bis zur Höhe d. jeweiligen Reparaturfreigrenze (vgl. Anlage Reparaturauftrag) entscheiden. Dabei sind die Vorgaben d. Ziffer 8 d. Leistungsbeschreibung (Auftragsabwicklung) zu beachten. Der Fahrzeugnutzer ist zudem gehalten unter den verfügbaren Reifen das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Übersteigt die beabsichtigte Maßnahme die Wertgrenze, so entscheidet die Reparatursteuerung des Auftraggebers nach inhaltlicher u. wirtschaftlicher Prüfung über die Wahl d. zu verwendenden Reifen (vgl. Ziffer 8 d. Leistungsbeschreibung).

— --

Zuschlagskriterien d. ersten Stufe:

Der Zuschlag wird gem. § 122 Abs. 1, 2 GWB ausschließlich auf Angebote derjenigen Bieter erfolgen, welche die in Ziffer 6.1 des Verfahrensleitfadens bzw. in Ziffer III.1 d. Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien erfüllen.

Los 1:

Der Zuschlag wird im Los 1 auf die bis zu fünf wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Grundlage hierfür ist die Anlage 3 Preisblatt Los 1 (niedrigster Wert Ergebnis Los 1, zweitniedrigster Wert Ergebnis Los 1, drittniedrigster Wert Ergebnis Los 1, viertniedrigster Wert Ergebnis Los 1, fünftniedrigster Wert Ergebnis Los 1). Wenn auf Platz 1 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. erste Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den ersten u. zweiten Platz. Wenn auf Platz 2 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. zweite Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den zweiten u. dritten Platz. Sollte aufgrund eines Punktegleichstandes (gleicher Wert auf Platz 1) d. erste u. zweite Platz bereits belegt sein, so verschiebt sich d. Platz 2 auf Platz 3. Somit wäre im Falle eines Punktegleichstandes anstelle des zweiten u. dritten Platzes, hiermit d. dritte u. vierte Platz vergeben. Vorstehende Regelung findet auch f. alle weiteren Plätze Anwendung. Ausnahme hiervon ist d. fünfte u. somit letzte Platz. Für diesen gilt folgendes: Wenn auf Platz 5 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann belegt d. Bieter den fünften Platz, welcher in "Anlage 1 Standortnetz Los 1" die höchste Flächendeckung aufweist. Sofern auch die Flächendeckung gleich ist, dann entscheidet das Los. Zuschlagskriterium sind allein die Konditionen.

Los 2:

Der Zuschlag wird im Los 2 auf die bis zu fünf wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Grundlage hierfür ist die Anlage 4 Preisblatt Los 2 (niedrigster Wert Ergebnis Los 2, zweitniedrigster Wert Ergebnis Los 2, drittniedrigster Wert Ergebnis Los 2, viertniedrigster Wert Ergebnis Los 2, fünftniedrigster Wert Ergebnis Los 2). Wenn auf Platz 1 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. erste Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den ersten u. zweiten Platz. Wenn auf Platz 2 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. zweite Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den zweiten u. dritten Platz. Sollte aufgrund eines Punktegleichstandes (gleicher Wert auf Platz 1) d. erste u. zweite Platz bereits belegt sein, so verschiebt sich der Platz 2 auf Platz 3. Somit wäre im Falle eines Punktegleichstandes anstelle des zweiten u. dritten Platzes, hiermit d. dritte u. vierte Platz vergeben. Vorstehende Regelung findet auch f. alle weiteren Plätze Anwendung. Ausnahme hiervon ist d. fünfte u. somit letzte Platz. Für diesen gilt folgendes: Wenn auf Platz 5 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann belegt d. Bieter den fünften Platz, welcher in "Anlage 2 Standortnetz Los 2" die höchste Flächendeckung aufweist. Sofern auch die Flächendeckung gleich ist, dann entscheidet das Los. Zuschlagskriterium sind allein die Konditionen.

— --

Für Los 1 und für Los 2 gilt: Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden gem. § 60 VgV überprüft. Dazu werden u.a. die organisatorischen, technischen u. betriebswirtschaftlichen Angaben des Bieters berücksichtigt.

— --

Aufgrund d. Zeilenbegrenzung in diesem Formular bitte die Vergabeunterlagen einsehen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD7DQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.

In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.

Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2020

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