Lieferung Apple iPads und Notebooks im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-121-11L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Apple iPads und Notebooks im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen
Ziel dieses Vergabeverfahrens war die Beschaffung von Apple iPads und Notebooks im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Digital-Pakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen.
Apple iPads
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
1 400 Tablets (Apple iPads -- Modell 2019, 7.Generation (MW742FD/A) oder Modell 2020, 8.Generation (MYL92FD/A)--) inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP).
Zur Wahrung einer homogenen Infrastruktur, aufgrund von sicherheitsrelevanten und datenschutzrechtlichen Aspekten, der Möglichkeit der Sperrung und Löschung aus der Ferne sowie der Nutzung bereits vorhandener Anwendungen, wird in Los 1 ausschließlich Hardware der Firma Apple ausgeschrieben.
Eine frühestmögliche Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt je Los einzutragen. Um entsprechende Unwägbarkeiten im aktuellen Marktgeschehen Rechnung zu tragen, ist eine Lieferung bzw. Dienstleistungen – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – bis spätestens Ende April 2021 zu erbringen. Eine frühere Lieferung wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit entsprechenden Leistungspunkten bedacht.
Notebooks
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
— Notebooks:
Die genauen Anforderungen sind dem jeweiligen Leistungsverzeichnis/Preisblatt zu entnehmen. Das Los 2 wird produktneutral ausgeschrieben.
Für Los 2 ist beabsichtigt, eine möglichst hohe Anzahl von Geräten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Fördermittelbudgets anzuschaffen.
Konkret bedeutet dies, dass das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto möglichst voll ausgeschöpft werden soll, jedoch auch nicht überschritten werden darf.
Eine frühestmögliche Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt je Los einzutragen. Um entsprechende Unwägbarkeiten im aktuellen Marktgeschehen Rechnung zu tragen, ist eine Lieferung bzw. Dienstleistungen – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – bis spätestens Ende April 2021 zu erbringen. Eine frühere Lieferung wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit entsprechenden Leistungspunkten bedacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Sofortaustattung der Schulen/Schüler zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes im Rahmen der Corona-Pandemie.
Die Angebotsfrist wurde auf 15 Tage verkürzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Apple i-Pads
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laptops
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUYT9C
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.