10-25-20-247; Mobiles Geschwindigkeitsmessgerät inkl. Anhänger
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4121 / 4502-0
Fax: +49 4121 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]; Mobiles Geschwindigkeitsmessgerät inkl. Anhänger
Ankauf eines produktscharfen mobilen Messgerätes für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten (SemiStation mit 2 Messinnenteilen und 2 Blitzeinheiten).
Ankauf eines produktscharfen mobilen Messgerätes für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten (SemiStation mit 2 Messinnenteilen und 2 Blitzeinheiten).
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die Firma Jenoptik und Vitronic sind die einzigen Anbieter von semistationären
Geschwindigkeitsmessanlagen auf Laserscanner-Basis mit PTB-Zulassung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Opladener Str. 2020
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Ort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4121 / 4502-0
Fax: +49 4121 / 4502-90
Internet-Adresse: https://www.kreis-pinneberg.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm