Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlagen mit Nebenanlagen; hier: Planungsleistung ALG 4. 5, 7 gem. § 53 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BV 230320/02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Jahnsdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jahnsdorf-erzgeb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlagen mit Nebenanlagen; hier: Planungsleistung ALG 4. 5, 7 gem. § 53 ff HOAI
Die Gemeinde Jahnsdorf beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Campusgelände Leukersdorf, Schulstraße 8. Die Umsetzung erfolgt mit Unterstützung von Fachfördermitteln aus dem Förderprogramm Investive Sportförderung und muss bis zum 30.6.2021 (Teilmaßnahme II) bzw. 31.12.2021 (Teilmaßnahme I) abgeschlossen sein.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilmaßnahmen:
1. Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlage mit Nebenanlagen im Bereich Campus Leukersdorf; Teilobjekt: 2-Feld-Multifunktionssporthalle,
2. Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlage mit Nebenanlagen im Bereich Campus Leukersdorf; Teilobjekt: Außenanlagen.
Die Nutzung der Multitfunktionshalle dient vordergründig dem Vereinssport, der Schulsport ist jedoch in seinen Belangen und fachlichen und technischen Anforderungen gleichfalls zu berücksichtigen.
Mit der baulichen Maßnahme soll die soziale Infrastruktur, hier Strukturen der Daseinsvorsorge im Schwerpunkt Sport und Freizeit langfristig verbessert und gesichert werden.
Beschreibung der Maßnahme
Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
1. Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlage mit Nebenanlagen im Bereich Campus Leukersdorf; Teilobjekt: 2-Feld-Multifunktionssporthalle
Die 2-Feld-Multifunktionshalle soll im südwestlichen Teil des Campusgeländes errichtet werden. Der Hauptzugang ist zur Siedlerstraße bzw. zu der – in einem separaten Bauabschnitt zu errichtenden – Sport- und Schulsportanlage hin ausgerichtet. […]
Vorgesehen sind 4 Umkleidekabinen mit gemeinsamen Sanitärbereichen, ausreichend Sportgeräteräume sowie verschiedene öffentliche und sanitäre Bereiche.
Die lichte Raumhöhe der Halle ist mit 7,80 m geplant. […]
Eine ausführliche Beschreibung ist der Anlage A zu entnehmen.
2. Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlage mit Nebenanlagen im Bereich Campus Leukersdorf; Teilobjekt: Außenanlagen
In Ergänzung der hochbaulichen Anlagen soll neben dem Naturrasenplatz im Bereich des Tennenkleinspielfeldes ein ganzjährig nutzbares Kleinspielfeld, angrenzend ein multifunktionales Kunststoffspielfeld, westlich des Naturrasens eine Kurzstreckenlaufbahn mit angegliederter Weitsprunganlage sowie umlaufend um den Naturrasen eine einspurige Langstreckenlaufbahn errichtet werden. Weiterhin sind die
— Errichtung einer Böschungssicherung,
— Errichtung notwendiger Einfriedungen,
— Neubau Trainingsbeleuchtungsanlage für das Kunstrasenkleinspielfeld,
— Zuwegungen.
Sowie die nutzungsspezifischen Ausstattungen und die Wiederherstellung der Randflächen vorgesehen.
Das Vorhaben wird in 2 gesonderten Förderabschnitten durchgeführt. Aus diesem Grund werden die Arbeiten im Gelände zugehörig der Teilmaßnahme I dem Los 1 übertragen, sämtliche mit der Teilmaßnahme II verbundenen Leistungen werden dem Los 5 übertragen. Die einzelnen Honoraransätze finden sich zum einen in der Beschreibung des Leistungsumfanges unter Punkt 4.1 bzw. 4.5 sowie sind diese aus der Anlage A und B im Umfang und Abgrenzung ersichtlich.
Hinweis: Bereits im Zeitraum März bis Mai 2020 wurde ein Vergabeverfahren über alle notwendigen Planungsleistungen gemäß § 15 VgV i.V. § 97 ff. GWB durchgeführt. Das Los 4 (Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 5, 7) musste aufgrund fehlender Angebote aufgehoben. Gemäß VgV kann die erneute Ausschreibung nunmehr in einem abgestuften Verfahren durchgeführt werden.
Das Verfahren wird demnach Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV i.V. § 97 ff. GWB durchgeführt.
Leukersdorf
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 2 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung): Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
— LPH 8:
a) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt.
Datenschutz: Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorabinformation gemäß § 134 GWB erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Bereits im Zeitraum März bis Mai 2020 wurde ein Vergabeverfahren über alle notwendigen Planungsleistungen gemäß § 15 VgV i.V. § 97 ff. GWB durchgeführt. Das Los 4 (Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 5, 7) musste aufgrund fehlender Angebote aufgehoben. Gemäß VgV kann die erneute Ausschreibung nunmehr in einem abgestuften Verfahren durchgeführt werden.
Das Verfahren wird demnach Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV i.V. § 97 ff. GWB durchgef
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rekonstruktion Sport- und Schulsportanlagen mit Nebenanlagen; hier: Planungsleistung ALG 4. 5, 7 gem. § 53 ff HOAI
Postanschrift: Schumannstraße 1-3
Ort: wickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.