Ex-Post: Rahmenvereinbarung Mutli-Touch-Displays mit Zubehör 24 Monate (Option: weitere 24 Monate) Referenznummer der Bekanntmachung: 53/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sebastianusstraße 1
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Rahmenvereinbarung Mutli-Touch-Displays mit Zubehör 24 Monate (Option: weitere 24 Monate)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von „Digitalen Tafeln“ in Form von 86" Multi-Touch-Displays mit Zubehör.
Neun Schulen gesamtes Stadtgebiet
41352 Korschenbroich
Es wurde eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option diesen um 24 Monate zu verlängern ausgeschrieben.
Die Stadt Korschenbroich benötigt als Schulträger von sechs Grundschulen, einer Hauptschule, einer Realschule und einem Gymnasium „Digitale Tafeln“ in Form von 86" Multi-Touch-Displays mit Zubehör.
Die passenden Geräte müssen den besonderen Anforderungen des Schulalltags, nämlich in punkto einfacher Bedienbarkeit, Sicherheit, versehentlicher Funktionseinschränkung und Langlebigkeit genügen.
Optionale Vertragsverlängerung von 24 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Richmodstr. 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCY18R
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.